Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Verpflichtungserklärung/Einladung aus dem Ausland

Neu seit dem 1. Juni 2023:
Verpflichtungserklärungen können jetzt auch online beantragt werden.

Ihre Vorteile:

  • Der Antrag kann bequem von zu Hause ausgefüllt und abgeschickt werden.
  • Einkommensnachweise können direkt online hochgeladen werden.
  • Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) nutzen und über eines der vom Wetteraukreis akzeptierten Zahlungssysteme verfügen, ist kein Gang zur Ausländerbehörde mehr nötig!

Sie möchten Verwandte oder Freunde aus dem Ausland zu einem touristischen Aufenthalt (Besuch) oder zu einem langfristigen Aufenthalt (z.B. Sprachkurs, Studium, Familienzusammenführung) einladen und der Gast kommt aus einem visumspflichtigen Land?

Ihr Gast benötigt eine von Ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung?

Diese Verpflichtungserklärung muss zur Beantragung eines Visums (max. 90 Tage Besuchsvisum) bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) vorgelegt werden. Dort wird über den Visumsantrag entschieden.

Ein Abschluss des Verfahrens ohne Zahlung ist nicht möglich.

Sollten Sie nicht über die Online-Ausweisfunktion (eID)  verfügen, müssen Sie bei Nutzung dieses Verfahrens nur noch zur Unterschrift und Abholung der Verpflichtungserklärung zu uns kommen!  

Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung wie bisher per E-Mail einreichen möchten, erhalten Sie weitere Informationen unter:

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise
  • bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (nach Ablauf der Probezeit)
  • bei Selbstständigen oder Freiberuflichen der letzte Einkommenssteuerbescheid (Steuerjahr nicht älter als 2 Jahre) oder
  • eine Bescheinigung des Steuerberaters über das aktuelle monatliche Netto-Einkommen (nach Steuern!)
  • bei Nicht-Erwerbstätigen sonstige Nachweise (z.B. aktueller Rentenbescheid) oder Mieteinnahmen (Einkommensteuerbescheid -Steuerjahr, nicht älter als 2 Jahre) 
  • Antrag Verpflichtungserklärung (online)
  • Antrag Vepflichtungserklärung (ausfüllbares Dokument)
  • Bitte senden Sie alle Unterlagen als PDF-Anhang per E-Mail   (höchstens 50 MB). Die E-Mail, die Sie uns zusenden, ist unverschlüsselt. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Termin zur Abholung.

Kosten

Aufenthaltserlaubnis

 

Erstaufnahme

       100,00 €

Erstaufnahme Kinder bis 18 Jahre

         50,00 €

Verlängerung

         93,00 €

Verlängerung Kinder bis 18 Jahre

         46,50 €

Aufenthaltstitel als Ausweisersatz

         72,00 €

Übertrag des Aufenthaltstitels

         67,00 €

Verpflichtungserklärung

         29,00 €

Aufenthaltskarte (Freizügigkeitsberechtigte)

 

Personen über 24 Jahre

37,00 €

Personen unter 24 Jahre

22,80 €

Assoziationsberechtigte 

 

Personen über 24 Jahre

37,00 €

Personen unter 24 Jahre

22,80 €

Zweckwechsel

         98,00 €

Reiseausweis f. Flüchtlinge (blauer Pass)

         70,00 €

Reiseausweis f. Flüchtlinge Kinder bis zum 12. Lebensjahr

         14,00 €

Reiseausweis f. Flüchtlinge - Personen bis vollendetes 24. Lebensjahr

         38,00 €

Niederlassungserlaubnis

 

Hochqualifizierte 

       147,00 €

Selbstständige

       124,00 €

Minderjährige §35 AufenthG

         56,50 €

alle anderen Fälle 

       113,00 €

Daueraufenthaltskarte (Freizügigkeitsberechtigte)

         37,00 €

Duldung

 

Erstmalige Erteilung

         62,00 €

Verlängerung mit Neuausstellung

         37,00 €

Verlängerung nur als Kleber

         33,00 €

Fiktionsbescheinigung

         13,00 €

Ausstellung von Bescheinigungen

         18,00 €

Teilweise Gebührenbefreiung bei:

  • subsidär Schutzberechtigte
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG
  • Ausländer, die im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten

Keine Gebührenbefreiung für:

  • Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen (Blaue Pässe)
  • Bearbeitung und Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
  • Aufenthaltstitel als Ausweisersatz

Rechtliche Grundlagen

§§ 66, 67 und 68 AufenthG

Termine

Termine zur Abholung erhalten Sie nach abschließender Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen.

Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. VE-Termine 06031 83-1307 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht