Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Amtsvormundschaften
Ein Gericht kann feststellen, dass Eltern für ihr eigenes Kind keine oder nicht alle Entscheidungen treffen dürfen. Diese Entscheidungen im Sinne der Kinder trifft dann der Bereich der „Amtsvormundschaft“.