Am 13. März heulen die Sirenen
Wetteraukreis beteiligt sich am ersten landesweiten Warntag – Auch per App, Cell-Broadcast und Rundfunk wird gewarnt

In unerwarteten Katastrophen- und Gefahrensituationen wie bei einem Bombenfund, Großbrand, Hochwasser oder gar einem Anschlag kann ein funktionierendes Warnsystem Leben retten. Foto: Oto Zapletal auf Pixabay
Wenn am Vormittag des 13. März (Donnerstag) die Sirenen und Warn-Apps Alarm schlagen, ist das kein Grund zur Panik: In Hessen findet der erste landesweite Warntag statt. Ziel des Aktionstags ist es, die Warnsysteme zu überprüfen und die Bevölkerung für den Ernstfall zu sensibilisieren. Der landesweite Warntag ergänzt den bereits etablierten bundesweiten Warntag im Herbst und soll künftig jährlich am zweiten Donnerstag im März stattfinden.
„Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz haben spätestens mit Beginn des Krieges in der Ukraine wieder an Bedeutung gewonnen. In Gefahren- und Krisensituationen ist es entscheidend, dass unsere Warnsysteme zuverlässig funktionieren und die Menschen sie richtig deuten können“, erklärt Landrat Jan Weckler.
Die Zentrale Leitstelle des Wetteraukreises wird am 13. März die regionalen Warnmittel auslösen. Ab 10.15 Uhr senden die insgesamt 218 Sirenen in den 25 Wetterauer Städten und Gemeinden einen Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) aus. Gegen 10.50 Uhr folgt die Entwarnung (einminütiger durchgängiger Dauerton). Aufgrund technischer Unterschiede können sich die ausgelösten Signale lokal unterscheiden.
Über den Mobilfunkdienst Cell-Broadcast, der zentral durch das Land Hessen ausgelöst wird, erhalten zudem alle kompatiblen Mobiltelefone in der Region eine Warnmeldung, die jedoch aus technischen Gründen keine Entwarnung umfasst. Nutzerinnen und Nutzer der App hessenWARN erhalten sowohl die Warnung als auch die Entwarnung direkt auf ihr Smartphone. Zusätzlich wird über den Rundfunk (Hit Radio FFH, hr) gewarnt. Ziel der Aussendung der Warnung über verschiedene Wege ist, dass die Bürgerinnen und Bürger im Wetteraukreis über mindestens ein Medium erreicht werden.
Landrat Jan Weckler: „In unerwarteten Katastrophen- und Gefahrensituationen wie bei einem Bombenfund, Großbrand, Hochwasser oder gar einem Anschlag kann ein funktionierendes Warnsystem Leben retten. Deshalb ist es so wichtig, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger mit den unterschiedlichen Warnmöglichkeiten vertraut machen und die technischen Werkzeuge regelmäßig getestet werden. Hierzu leisten die landes- und bundesweiten Warntage einen wichtigen Beitrag.“
Die Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz
Warnung der Bevölkerung (einminütiger auf- und abschwellender Heulton)
Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen. Informieren Sie sich nach Anweisung in den Medien (regionale Radio- und ggf. Fernsehsender, Internet). Rufen Sie hierzu nicht die Notrufnummern 112 oder 110 an.
Entwarnung (einmütiger durchgängiger Dauerton)
Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben.
Weitere Informationen rund um das Thema Notfallvorsorge finden Interessierte auf der Homepage des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.