Aufstallung von Geflügel auch für Bad Vilbel

Landkarte mit dem eingezeichneten betroffenen Gebiet

Auf der Karte ist das vom Aufstallungsgebot in Bad Vilbel betroffene Gebiet rot schraffiert eingezeichnet.

Der Wetteraukreis erweitert die Aufstallungspflicht von Geflügel auf Bad Vilbel mit seinen Ortsteilen sowie auf Echzell, Reichelsheim und Florstadt, jeweils mit den gesamten Ortsteilen. Hintergrund ist der Fund eines Storches in Bad Vilbel und einer Wildgans in Florstadt-Staden. Beide Tiere waren an dem Geflügelgrippevirus H5N1 erkrankt waren und sind gestorben.

Um alle gehaltenen Vögel und Geflügelbestände in der Umgebung zu schützen und eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, ist es erforderlich Wildvögel von den Beständen fern zu halten und den Kontakt von Wildvögeln zu Tieren in Geflügelbeständen zu vermeiden. Ebenso ist es wichtig, dass Wildvögel nicht an Futter oder Einstreu gelangen, dass für Hausgeflügel bestimmt ist.

In Bad Vilbel waren ein Storch und in Florstadt Staden eine Wildgans gefunden worden. Beide Tiere waren an dem Geflügelgrippevirus H5N1 erkrankt waren und sind gestorben.

Daher erweitert der Wetteraukreis die Aufstallungspflicht auf Bad Vilbel mit seinen Ortsteilen sowie die Gemeinde Echzell, sowie die Städte Reichelsheim und Florstadt, jeweils mit den gesamten Ortsteilen.

In diesen Gebieten müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zum Beispiel ist ein Netz mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimetern als Schutzvorrichtung ausreichend. Das Gleiche gilt für Vögel wie Sittiche oder Kanarienvögel, aber nur wenn mehr als 50 Vögel gehalten werden. Tauben sind davon nicht betroffen, da für diese Tiere das Infektionsrisiko sehr niedrig ist.

In der vergangenen Woche hatte der Wetteraukreis bereits die Aufstallung von Geflügel und Vögeln in den ornithologischen Risikogebieten, das sind die gewässernahen Feuchtgebiete des Wetterauer Auenverbunds entlang der Horloff, der Nidda und der Wetter sowie den Ortschaften Berstadt, Ober-Widdersheim, Unter-Widdersheim und Grund-Schwalheim angeordnet. Geflügelausstellungen und -märkte wurden verboten.

Für den gesamten Wetteraukreis gilt zudem eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 1000 Tieren. Außerdem sind Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen untersagt.

Um alle Geflügelhautlungen vor Infektionen zu schützen werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das Veterinäramt des Wetteraukreises ist Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar, Telefon: 06031/83-4601, E-Mail.

Die Allgemeinverfügung ist einsehbar unter Gesundheit und Tierschutz.

Veröffentlicht am: 01. Februar 2022