Aufstallungsgebot für Friedberg, Rosbach, Wöllstadt und Karben

Landkarte, auf der das vom Aufstallungsgebot betroffene Gebiet eingezeichnet ist.

Rot schraffiert: Das vom Aufstallungsgebot betroffene Gebiet auf der Karte.

Nachdem tote Graureiher gefunden wurden, die mit dem hochpathogenem Geflügelgrippevirus infiziert sind, gilt das Aufstallungsgebot für Geflügel auch für folgende Kommunen: Rosbach, Wöllstadt, Friedberg und Karben.

Zwischen Rosbach und Wöllstadt wurden drei tote Graureiher gefunden, die an der hochpathogenen Variante des Geflügelgrippeviruses H5N1 erkrankt waren.

Um alle gehaltenen Vögel und Geflügelbestände in der Umgebung zu schützen und eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, erweitert der Wetteraukreis die Aufstallungspflicht auf die Kommunen Friedberg, Rosbach, Karben und Wöllstadt jeweils mit den gesamten Ortsteilen.

Somit sind jetzt von der Aufstallungspflicht betroffen:

  • Die ornithologischen Risikogebiete, also die gewässernahen Feuchtgebiete des Wetterauer Auenverbunds entlang der Horloff, der Nidda und der Wetter sowie den Ortschaften Berstadt, Ober-Widdersheim, Unter-Widdersheim und Grund-Schwalheim, die Städte und Gemeinden Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Friedberg, Rosbach, Wöllstadt, Karben und Bad Vilbel.
  • Für den gesamten Wetteraukreis gilt zudem eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 1000 Tieren.

Um die Ausbreitung der Geflügelgrippe zu vermeiden, ist es erforderlich Wildvögel aus den Beständen fern zu halten und den Kontakt von Wildvögeln zu Tieren in Geflügelbeständen zu vermeiden. Ebenso ist es wichtig, dass Wildvögel nicht an Futter oder Einstreu gelangen, das für Hausgeflügel bestimmt ist.

Daher müssen in diesen Gebieten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zum Beispiel ist ein Netz mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimetern als Schutzvorrichtung ausreichend. Das Gleiche gilt für Vögel wie Sittiche oder Kanarienvögel, aber nur wenn mehr als 50 Vögel gehalten werden. Tauben sind davon nicht betroffen, da für diese Tiere das Infektionsrisiko sehr niedrig ist. Geflügelausstellungen und -märkte wurden verboten.

Um alle Geflügelhautlungen vor Infektionen zu schützen werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das Veterinäramt des Wetteraukreises ist Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr und Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr erreichbar, Telefon: 06031/83-4601, E-Mail. Die Allgemeinverfügung steht als Download zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 22. Februar 2022