Ausländerbehörde stellt Bearbeitungssystem um
Aufenthaltstitel können künftig ohne vorherige Terminbuchung beantragt und verlängert werden

Peter Müller (Fachstellenleiter Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten), Alisa Ambron (stellv. Fachstellenleiterin), Kreisbeigeordnete Marion Götz und Jürgen Grünbein (stellv. Fachdienstleiter Ordnungsrecht) freuen sich, dass Aufenthaltstitel ab sofort online und ohne Terminbuchung beantragt werden können. Auf den Tablets leisten die Kundinnen und Kunden notwendige Unterschriften.
Weg von der Online-Terminbuchung, hin zur direkten Antragstellung: Die Ausländerbehörde des Wetteraukreises optimiert mit einer umfassenden internen Umstrukturierung ihre Arbeitsweise. Ziel des neuen Bearbeitungssystems „VALESKO“ (lateinisch: erstarken) ist es, sowohl die Kundinnen und Kunden als auch die Mitarbeitenden zu entlasten.
Das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) verpflichtet auch die Ausländerbehörden dazu, ihre Fallbearbeitung zu digitalisieren. Eine elektronische Akte hat der Wetteraukreis in diesem Bereich bereits eingeführt – 37.000 Akten wurden digitalisiert und zudem im Sommer 2024 eine neue Fachsoftware eingeführt. Einige Leistungen wie Verpflichtungserklärungen können bereits vollständig online beantragt werden. Auch ihren Aufenthaltstitel können Kundinnen und Kunden nun online und vor allem ohne vorherige Terminbuchung beantragen und verlängern, so Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernentin Marion Götz: „Damit gehen wir einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, optimieren den gesamten Ablauf und reduzieren Wartezeiten erheblich.“
Die Online-Beantragung ist dabei nur eine von mehreren Optionen. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Anträge schriftlich einzureichen. Hierzu können die Antragsformulare auf der Homepage des Wetteraukreises heruntergeladen werden oder telefonisch sowie persönlich im Kreishaus angefordert werden. Die entscheidende Änderung im Verfahren: Bisher war zur Antragsbearbeitung zwingend eine Online-Terminvereinbarung erforderlich. Diese Bearbeitungsweise wird nun umgestellt.
Abläufe angenehmer und transparenter gestalten
Anstelle der Terminbuchung und anschließenden Vorsprache reichen die Kundinnen und Kunden nun zuerst den Antrag ein. Daraufhin prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die eingereichten Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität, bevor sie die Kundinnen und Kunden kontaktieren, um gegebenenfalls Rückfragen zu stellen sowie einen Termin zu vereinbaren. So liegen bei der kurzen Vorsprache in der Ausländerbehörde alle Unterlagen vor – lediglich ein Lichtbild und die biometrischen Daten werden noch aufgenommen. Nach zwei bis vier Wochen ist der beantragte Titel abholbereit. Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis hin zur Aushändigung der fertigen Unterlage soll damit auf rund zwei Monate reduziert werden.
„Bisher stand die Terminbuchung im Vordergrund. Das hat den Prozess für alle Beteiligten verkompliziert, da oft erst beim Termin auffiel, dass Unterlagen fehlen. Dank der Umstellung wird die Ausländerbehörde flexibler und vor allem zügiger arbeiten können. Ziel ist es, den Ablauf auch für die Kundinnen und Kunden angenehmer und transparenter zu gestalten“, so Kreisbeigeordnete Marion Götz.
Anträge stellen
Der letzte buchbare Termin für die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln, der 30. April, ist inzwischen vergeben. Ab sofort nimmt die Ausländerbehörde hierfür ausschließlich Anträge entgegen – digital oder analog. Für die Bearbeitung wurden zwei Mitarbeiter frei gestellt, die für einen reibungslosen Prallelbetrieb sorgen.
Die Anträge finden Kundinnen und Kunden wie gewohnt über die Terminbuchungsseite. Weitere Informationen werden auch am Servicetelefon erteilt. Für folgende Leistungen ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig: Übertrag/Neuer Heimatstaatpass, Adressänderungen, Verlust eines Dokuments und alle Leistungen für ukrainische Flüchtlinge.
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |