Bei Brauchtumsfeuern Rücksicht auf die Natur nehmen
In der Osterzeit werden vielerorts wieder große Feuer entfacht. Diese Brauchtumsfeuer sind in der Wetterau eine schöne und langgelebte Tradition. Die Untere Naturschutzbehörde des Wetteraukreises weist darauf hin, dass bei den Feuern besondere Rücksichtnahme auf die Natur geboten ist.
Holz- oder Reisighaufen, die längere Zeit an derselben Stelle gelagert wurden, dürfen nicht entzündet werden, da sich darin Igel oder andere Kleintiere verstecken oder Vögel ihre Nester gebaut haben könnten. Um zu vermeiden, dass Tiere zu Schaden kommen, wird darum gebeten, das Material für das Brauchtumsfeuer erst am Tag vor dem Entzünden an den vorgesehenen Platz zu bringen. Außerdem ist es wichtig, nur unbelastetes Holz und Gehölzschnitt zu verwenden und insbesondere kein gestrichenes und imprägniertes Altholz oder Abfälle zu verbrennen.
Darüber hinaus müssen Feuer grundsätzlich bei der zuständigen Kommune angemeldet werden, sofern es sich nicht ohnehin um eine genehmigungspflichtige Veranstaltung im Außenbereich handelt. Diese Veranstaltungen finden meist auf Festplätzen oder ähnlichen Flächen statt. Feuerstellen sollten nicht auf botanisch wertvollen Flächen, wie etwa Magerrasen, eingerichtet werden. Dies gilt auch für Material aus der Landschaftspflege, zum Beispiel Obstbaumschnitt.
Die detaillierten Regelungen legen die Städte und Gemeinden in ihren Satzungen fest, bei denen auch die Nutzfeuer anzumelden sind. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Wald, Baumbeständen und Gebäuden ist in jedem Fall einzuhalten.
Ansprechpartner/in
| Name | Telefon | Fax | Raum | |
|---|---|---|---|---|
| Postfach Naturschutzbehörde | 06031 83-8543 | 06031 83-914310 |
