Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger im Wetteraukreis
Der Wetteraukreis mit seinen fast 320.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möchte flächendeckend Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger implementieren. Diese sollen soziale oder gesundheitliche Problemlagen der Menschen vor Ort frühzeitig erkennen und vorbeugen. Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch freut sich mit Mark Kannieß (Fachdienstleitung Soziale Hilfen) und Eva van Aken (Fachstelle Leben im Alter und Pflegeberatung) darüber, dass die Kommunen Büdingen, Ober-Mörlen, Ranstadt, Glauburg und Nidda bereits erfolgreich die Zuwendung des Wetteraukreises hierfür erhalten haben und demnächst mit Gemeindepflegerinnen und -pflegern aktiv für ihre Bürgerinnen und Bürger im Einsatz sind.
Insbesondere die ältere Bevölkerung der Region soll von den Gemeindepflegern und Gemeindepflegerinnen profitieren, indem sie kostenlos zuhause aufgesucht und beratend begleitet wird. Sie vermitteln bei Bedarf und Wunsch Begegnung oder Hilfe und bieten individuelle und passgenaue Informationen zu sozialer Teilhabe, Wohnen und Gesundheit. Die Gemeindepfleger und -pflegerinnen füllen damit insbesondere eine Lücke bei der Versorgung von Menschen, die durch fehlende altersgerechte Infrastruktur unterversorgt sowie von Einsamkeit bedroht sind.
Das Land Hessen fördert für die Jahre 2023 bis 2026 das Projekt in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Personalkosten bis zu einer maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle. Der Wetteraukreis übernimmt im Sinne einer langfristigen Implementierung die verbleibenden Personalkosten für den Einsatz von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern zusätzlich anteilig und zeitlich befristet. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Personalkosten bis zu einer maximalen Förderhöhe von 15.000 Euro pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle gewährt.
Zusammenarbeit auf lokaler Ebene
„Die Stadt Nidda hat mit ihrer engagierten Gemeindepflegerin bereits langjährige Erfahrung in der Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich auch hier sehr, dass ich die Stadt Nidda mit einer Zuwendung unterstützen konnte“, sagt Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch. Die Beteiligung der Kommunen unterstreiche das gemeinsame Interesse an einer qualitativ hochwertigen präventiven Pflegestruktur und zeige, wie wichtig die Zusammenarbeit auf lokaler Ebene sei.
Die Fachstelle Leben im Alter und Pflegeberatung, hier vor allem der Pflegestützpunkt, plant in Zusammenarbeit mit den Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern ein Netzwerk für präventive Beratung zu etablieren. Die Zusammenarbeit hat zum Ziel, die Beratungsstrukturen zu optimieren und einen koordinierten Einsatz für präventive Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege zu gewährleisten.
Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch hofft und wünscht sich, dass weitere Kommunen dem Beispiel folgen und bis zum 30. Juni 2024 ebenfalls Anträge stellen. „Die Initiative weiterer Kommunen würde dazu beitragen, das Netzwerk der Gemeindepflege im Wetteraukreis weiter zu stärken und die flächendeckende Beratung sicherzustellen. Gemeinsam können wir so einen nachhaltigen Beitrag zu einem guten Leben im Alter leisten“, so Stephanie Becker-Bösch.
Eine Zuwendung des Wetteraukreises kann nur gewährt werden, wenn im Zuge der Antragstellung gemäß Richtlinie zur Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 beim HMSI der Antrag bewilligt wurde. Voraussetzung ist zunächst den Antrag beim Hessischen Sozialministerium (HMSI), mit Zustimmung des Wetteraukreises, zu stellen. Alle weiteren Informationen sind der Richtlinie des HMSI zu entnehmen, die online auf den Seiten des Hessischen Sozialministeriums zu finden ist.
Nachdem der Antrag vom HMSI bewilligt wurde, kann beim Wetteraukreis die Zuwendung für die verbleibenden Personalkosten in Höhe von 20 Prozent beantragt werden. Die aktuelle Planung basiert auf der Annahme einer fortlaufenden Förderung durch das Land Hessen über den gesamten Zeitraum 2023 bis 2026.