Glatteis-Warnung: Schulen entscheiden und informieren individuell über Betrieb
Für Montag (19. Dezember 2022) hat der Wetterdienst die Gefahr von Blitzeis und somit von glatten Straßen prognostiziert.
Für den Schulbetrieb im Wetteraukreis gilt deshalb in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt :
- Es obliegt jeder Schule selbst zu entscheiden und mitzuteilen, ob die Wetterbedingungen vor Ort einen Schulbetrieb zulassen.
- Eine Notbetreuung ist von den Schulen sicherzustellen.
- Es ist den Eltern in dieser Situation freigestellt, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken möchten oder nicht.
- Die Schulen werden aus diesem Grund eine großzügige Entschuldigungsregelung anwenden.
Der Wetteraukreis wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und sicheren Start in die neue Woche.
Veröffentlicht am: 18. Dezember 2022