„Inklusion tut dem Betriebsklima gut“

Wetteraukreis übererfüllt gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung erneut

Zwie Menschen stehen an einem Schild, das den barrierefreien Zugang ausschildert.

Setzen sich gemeinsam für Inklusion am Arbeitsplatz ein: Landrat Jan Weckler und Britta Bretthauer, Schwerbehindertenvertreterin des Wetteraukreises.

Die jährliche Statistik zur Beschäftigung von Schwerbehinderten stellt dem Wetteraukreis erneut ein hervorragendes Zeugnis aus: 2025 lag die Quote von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Beeinträchtigungen bei 8,74 Prozent. Damit hat der Kreis einmal mehr den gesetzlich vorgeschrieben Anteil von 5 Prozent erheblich übertroffen. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Anteil sogar um rund einen halben Prozentpunkt gesteigert werden. 

Im vergangenen Jahr arbeiteten 136 Personen mit einer Einschränkung beim Wetteraukreis. „Mit einem Gesamtanteil von 8,74 befinden wir uns nicht mehr weit entfernt vom prozentualen Anteil Schwerbehinderter an der Gesamtbevölkerung“, freut sich Landrat Jan Weckler. Den gibt das Statistische Bundesamt aktuell mit 9,3 Prozent der Bevölkerung an. „Wir decken also die Lebenswirklichkeit in unseren Beschäftigtenzahlen gut ab“, so Weckler: „Schwerbehinderte Menschen finden beim Wetteraukreis eine erfüllende berufliche Heimat. Und wir als Arbeitgeber erleben, dass Menschen mit Handicap unsere Teams bereichern.“ Die entstehende Notwendigkeit von Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft wirke sich sehr positiv auf das Betriebsklima aus. Landrat Jan Weckler ermutigt Betriebe und Unternehmen in der Wetterau ausdrücklich dazu, mit gutem Beispiel voranzugehen und Schwerbehinderte willkommen zu heißen: „Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Auch die Schwerbehindertenvertreterin des Wetteraukreises, Britta Bretthauer, appelliert an Menschen mit Behinderung und Unternehmen, offen aufeinander zuzugehen: „Leider herrschen viele Vorurteile. Die Fähigkeiten und die Potenziale von Menschen mit Handicap werden manchmal unterschätzt. Doch die Realität beweist das Gegenteil: Menschen mit Schwerbehinderung bringen nicht nur fachliche Expertise, sondern auch eine einzigartige Perspektive mit. Sie lösen Probleme oft anders und zeigen neue Wege auf. Das ist ein echter Mehrwert für jedes Unternehmen.“ 

Jedes Jahr müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Angestellten bis zum Ende des ersten Quartals eine Schwerbehindertenstatistik erstellen, die die erforderlichen Beschäftigungsdaten enthält. Kann ein Unternehmen das nicht nachweisen, muss es eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Mit dem Geld werden Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung finanziert. Als schwerbehindert gelten Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Eine Behinderung liegt vor, wenn Menschen körperliche, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die ihre gesellschaftliche Teilhabe einschränken. 

Veröffentlicht am: 17. April 2026