Änderungsbeschluss zu Haushaltsentwurf 2023 eingebracht
Landauf, landab vermelden Städte, Gemeinden und Landkreise angespannte Haushaltslagen. Die vielschichtigen Krisen, die die kommunale Ebene vor immense Herausforderungen stellen, beschäftigen auch den Wetteraukreis massiv. Wie Kämmerer und Kreisbeigeordneter Matthias Walther mitteilt, schließt der Haushaltsentwurf für 2023 mit einem erhöhten Defizit. Das Zahlenwerk wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen soweit möglich an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte den Haushalt des Wetteraukreises für das Jahr 2022 ohne Einschränkung genehmigt. Die Genehmigung für das zweite Jahr des Doppelhaushaltes wurde, wie bereits einige Male zuvor, zurückgestellt. Zunächst sollte der Wetteraukreis den Vollzug des laufenden Haushaltsjahres darlegen. Hierbei erweist sich die Gesamtplanung 2022 als sehr treffend.
Dass der Haushaltsentwurf für 2023 in seiner vorliegenden Form mit einem nicht unerheblichen Defizit abschließt, ist den Krisen und Risiken geschuldet, die sich seit Beginn des Jahres summieren und in dieser Größenordnung weder abschließend planbar noch zu kompensieren seien, fasst Kreiskämmerer Matthias Walther zusammen: „Durch den Ukrainekrieg wurde eine Fluchtbewegung ausgelöst, wie sie Mitteleuropa seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr erlebt hat. Dieser Krieg in Europa bringt zusätzlich eine nie erfahrene Energieverknappung mit damit verbundener Preissteigerung für Energie mit sich.“ All dies summiert sich im Änderungsbeschluss auf ein Defizit von 17,7 Millionen Euro des ordentlichen Ergebnisses für das Jahr 2023. Dies sind rund 3 Millionen Euro mehr als bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes im Februar 2022. Der Finanzhaushalt schließt mit einem Defizit von 31 Millionen Euro. Dies gilt es soweit möglich unter Rückgriff auf vorhandene Liquidität aufzufangen.
Unzureichende Finanzierung von Land und Bund
Die massiv steigende Zahl von Flüchtlingen aus weltweiten Krisengebieten, die dem Wetteraukreis von Land und Bund zugewiesen werden, erfordern zahlreiche Maßnahmen. „Die Zahlen haben sich allein im Vergleich zum Vorjahr verneunfacht. In diesem Jahr sind im Wetteraukreis mehr als doppelt so viele Menschen untergekommen als während der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 – auch mit erheblichen finanziellen Folgen“, erläutert Walther. Hinzu kommen eine historisch hohe Inflationsrate und der bundesweite Fachkräftemangel.
Keine Reduzierung bei zukunftsweisenden Investitionen
Als gute Nachricht kündigt Kreiskämmerer Walther an, keine inhaltlichen Kürzungen im übrigen Investitionshaushalt vornehmen zu wollen: „Der Haushaltsentwurf und die darin eingestellten Mittel sind Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unseres Landkreises. Es wäre ein falsches Signal an die Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der weltweiten Krisenlagen und der unzureichenden Finanzierung von Land und Bund, etwa bei der Flüchtlingsunterbringung vor Ort, wichtige Investitionen im Schulbau oder unabdingbare Leistungen im sozialen Bereich zu streichen.“
Der Wetteraukreis will seine umfangreichen Investitionen in den Schulbau, die digitale Infrastruktur von Schule und Verwaltung, den Breitbandausbau sowie den Ausbau von S-Bahn und Radwegen und die Sanierung von Kreisstraßen, insbesondere in Ortsdurchfahrten, fortsetzen. Gleiches gilt für Maßnahmen zum Klimaschutz bei Bestandsgebäuden, der Mobilität und dem Katastrophen- und Zivilschutz.
So wird der Wetteraukreis im folgenden Jahr weitere 5,2 Millionen Euro zum Ausbau der S6 zwischen Frankfurt und Bad Vilbel beitragen. 3 Millionen Euro fließen in den Ausbau des Gesundheitszentrums Wetterau am Standort Bad Nauheim. Kreisweit finden ein förderungsbegleitender Ausbau der Glasfaseranschlüsse aller Schulen sowie die schulinterne Ertüchtigung der Schulstandorte für die verbesserte Nutzung digitaler Unterrichtsmedien statt. Die derzeit vorrangigste Aufgabe bleibt aber die Schaffung von Unterkünften für Geflüchtete.
Über den Änderungsbeschluss zum Haushaltentwurf 2023 werden die Kreisgremien beraten und voraussichtlich im ersten Quartal 2023 beschließen.