Kreistag beschließt Änderung der Satzung für Kindertagespflege

Zwei Frauen in einem Büro.

Begrüßen die getroffenen Anpassungen der bisherigen Satzung für die Kindertagespflege: Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch und Andrea Rosenberger, Leiterin der Fachstelle Familienförderung.

Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung die auf Antrag der Ersten Kreisbeigeordneten und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch geforderten Anpassungen im Hinblick auf die ursprüngliche Fassung der „Satzung über die Gewährung laufender Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen“ verabschiedet. Ein richtungsweisender Meilenstein.

Um erste soziale Kontakte und Erfahrungen der jüngsten Generation zu ermöglichen, ist die Kindertagespflege, nicht zuletzt durch die entstehende enge Bindung zu den Tagesmüttern/-vätern, eine wichtige Säule der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus leistet sie einen wesentlichen Beitrag, um die Wetterau für Familien zu einem sicheren und attraktiven Lebensmittelpunkt werden zu lassen. „Für Eltern ist es ausgesprochen wichtig zu wissen, dass sich die eigenen Kinder in hervorragender Betreuung befinden, während sie selbst ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen. Deswegen erweist es sich für uns als Wetteraukreis als unerlässlich, die formalen Rahmenbedingungen dahingehend anzupassen“, stellt Becker-Bösch fest.

Ab 1. Mai 2022 werden nun künftig die in der Satzung verorteten Neuerungen, die im Wesentlichen die nachfolgenden Aspekte betreffen, enthalten sein:

  • Der Grundanspruch wird von 25 auf 35 Wochenstunden erhöht, um den tatsächlichen Bedarf abdecken zu können.
  • Die Sachkosten werden dynamisiert, um die Kostensteigerung zu berücksichtigen.
  • Die Vor- und Nachbereitungszeiten werden um einen weiteren Sockelbetrag von zwei Stunden pro Monat ergänzt, um die vielfältigen und komplexen Aufgaben, die mit der Betreuung einhergehen, angemessen zu vergüten.
  • Hospitationen sind als wichtiger Baustein im Rahmen der Grundqualifizierung neuer Kindertagespflegepersonen zu verstehen, die wiederum von gesonderten Kindertagespflegepersonen angeboten und begleitet werden. Die hierfür erhaltene Aufwandsentschädigung erfährt eine Erhöhung auf 200 Euro.
  • Partizipation aller Akteure der Kindertagespflege in der Wetterau als wesentliche Voraussetzung für die Fort- und Weiterbildung. Demzufolge gilt es, eine entsprechende Verankerung in der Satzung vorzunehmen.
  • Zuzahlungen lassen sich mit dem hessischen Landesrecht nicht vereinbaren, sodass vergleichbare Vorgaben in der Satzung als rechtswidrig anzusehen und ersatzlos zu streichen sind.

„Durch den erfolgten Kreistagsbeschluss lassen sich die bislang bewährten und funktionierenden Strukturen in der Kindertagesbetreuung ausbauen. Ich setze mich auch weiterhin dafür ein, unsere Kindertagespflege kontinuierlich voranzubringen und die damit verbundene, so elementare Arbeit nachhaltig zu fördern. Neben dem generellen Erhalt des Angebotes muss der Anspruch auf einer stetigen Fortentwicklung liegen, um die Qualitätssicherung zu realisieren. Den ersten Schritt haben wir hiermit vollzogen“, bilanziert Stephanie Becker-Bösch abschließend.

Veröffentlicht am: 02. Mai 2022