Kultusministerium genehmigt Schulentwicklungsplan

Landrat Jan Weckler: „Alle Schulen erhalten – auch die kleinsten“

Eine Kinderhand hält einen Stift.

Der Wetteraukreis verfolgt weiterhin den Grundsatz "Kurze Beine – kurze Wege". Damit setzen wir einen klaren Fokus auf den Erhalt kleiner Grundschulen. Foto: Thomas G. auf Pixabay

Bereits im Dezember 2023 hat der Kreistag die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) im Wetteraukreis verabschiedet. Nun hat auch das Hessische Kultusministerium zugestimmt.  

Der Wetteraukreis ist Träger von insgesamt 85 Schulen, die sich auf 25 Städte und Gemeinden verteilen. Davon haben 81 Schulen ein allgemeinbildendes Angebot, hinzu kommen vier Berufsschulen. In seiner Funktion als öffentlicher Schulträger erstellt der Kreis in regelmäßigen Abständen eine Fortschreibung des SEP, in der das schulische Angebot im Wetteraukreis differenziert analysiert wird, um gegenwärtige und zukünftige Schulbedarfe aufzeigen zu können. Ein besonderer Fokus liegt dabei immer auf der Wahrung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebots.

Landrat Jan Weckler erklärt: „Wir arbeiten stetig daran, das schulische Angebot im Wetteraukreis weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen. In der Vergangenheit lagen wir stets deutlich über den prognostizierten Bevölkerungszahlen. Das bedeutet, dass die Schülerzahlen weiterhin steigen werden. Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern ein wohnortnahes und attraktives Bildungsangebot bieten zu können.“

Beim aktuellen SEP handelt es sich um die 10. Fortschreibung. Darin hat der Schulträger den Anstieg der Schülerzahlen bereits in den Blick genommen, um gesicherte Prognosen zur Entwicklung der Schulen zu ermöglichen. Aus diesen Prognosen lassen sich notwendige organisatorische und bauliche Maßnahmen ableiten, die der Wetteraukreis für die Schulen umsetzen wird. Landrat Weckler betont: „Der Wetteraukreis verfolgt weiterhin den Grundsatz ,Kurze Beine – kurze Wege‘. Damit setzen wir einen klaren Fokus auf den Erhalt kleiner Grundschulen.“

Weniger Auflagen als je zuvor

Die Genehmigung der letzten Fortschreibung des SEP aus dem Jahr 2015 erfolgte wie üblich mit Auflagen des Ministeriums, den Erhalt von insgesamt fünf kleinen Grundschulen im ländlichen Raum genauestens zu überprüfen. Wenngleich es nach wie vor regionale Unterschiede im Bevölkerungswachstum innerhalb des Wetteraukreises und damit in der Auslastung der Schulen gibt, ist insbesondere im Grundschulbereich in den letzten zehn Jahren ein Zuwachs von insgesamt sechs Prozent zu verzeichnen.

Die nun genehmigte 10. Fortschreibung des SEP konnte nochmals verdeutlichen, dass die tatsächlichen Schülerzahlen gestiegen sind. Durch die detaillierten Ausführungen konnte erreicht werden, dass im zustimmenden Erlass des Ministeriums vom 28.01.2025 nur noch zwei Grundschulen mit Auflagen belegt sind: die Grundschule Ulfa in Nidda sowie die Grundschule am Niedertor in Gedern. Sie müssen aufgrund  rückläufiger Schülerzahlen in den nächsten Jahren erneut beobachtet werden, um die Schulorganisation zu überprüfen. Perspektivisch sind aus Sicht des Ministeriums auch Zusammenschlüsse mit nahe gelegenen Schulen denkbar, um ein flächendeckendes Angebot mit ausreichenden Schülerzahlen zu gewährleisten.

Auch weiterführende Schulen werden im Erlass benannt und mit Auflagen versehen: die Karl-Weigand-Schule in Florstadt, die Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal, die Erich-Kästner-Schule in Rodheim sowie die Gesamtschule in Gedern. Zentral für diese Auflagen ist die rückläufige Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I der dortigen Haupt- und Realschulzweige. Der Trend der vergangenen zehn Jahre zeigt, dass sich immer mehr Eltern beim Übergang auf die weiterführende Schule für gymnasiale Bildungsangebote für ihre Kinder entscheiden. Auch diese Entwicklungen wird der Schulträger in den kommenden fünf Jahren gemeinsam mit den betroffenen Schulen intensiv begleiten.

Insgesamt wurden mit dem Erlass zur 10. Fortschreibung weniger Schulen mit Auflagen belegt als je zuvor.

Schulen mit Förderschwerpunkt unterstützen

Insbesondere Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten benötigten Unterstützung, so Landrat Weckler: „Wir setzen uns dafür ein, diese Schulen bedarfsorientiert und zukunftsfähig auszustatten. Deshalb hat es uns besonders gefreut, dass das Kultusministerium unserem Wunsch nach einem zweiten Standort für die Hammerwaldschule in Nidda nunmehr zugestimmt hat.“

Um den Raumbedarf an der Hammerwaldschule, einer Förderschule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, zu decken, konnten die Räumlichkeiten der ehemaligen Gudrun-Pausewang-Schule in Nidda umgebaut und als offizielle Außenstelle ausgewiesen werden. Der Schule stehen damit zusätzliche Räume zur Verfügung – der Raumbedarf konnte so langfristig gedeckt werden. „Durch den zweiten Standort in Nidda ist der Bedarf an Schulstandorten mit Förderschwerpunkten auch im östlichen Gebiet der Wetterau umfassend abgedeckt“, so Landrat Weckler. 

Enger Austausch mit den beteiligten Schulen

Die 10. Fortschreibung des SEP wurde durch den Schulträger wieder in Abstimmung mit vielen Akteuren, vor allem dem Staatlichen Schulamt, aber auch den Städten und Gemeinden erarbeitet. Insbesondere erfolgte die Fortschreibung in engem Austausch mit allen beteiligten Schulen. Der SEP setzt sich aus einem allgemeinen und einem Datenteil zusammen. Im allgemeinen Teil werden Themen wie Inklusive Beschulung, Ganztagsangebot und der damit verbundene Rechtsanspruch, Sozialarbeit an Schulen oder Digitalisierung beschrieben. Im anschließenden Datenteil stellen sich die einzelnen Schulen hinsichtlich ihres Schulprogramms, ihrer pädagogischen sowie bildungsbezogenen Schwerpunkte und Angebote sowie eventueller Kooperationen mit außerschulischen Organisationen vor.

„Wir erstellen die Fortschreibung mit großer Sorgfalt und geballten Ressourcen. Ziel ist es, unsere Schulen mit einer dynamischen Entwicklungsplanung zukunftsfähig aufzustellen und gute Lernbedingungen für all unsere Schülerinnen und Schüler in jeder Schulform zu bieten. So können alle Bildungsabschlüsse wohnortnah erreicht werden“, so Landrat Jan Weckler abschließend.

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Veröffentlicht am: 28. Februar 2025