Manipulation an Biberdämmen ist strafbar
Der Wetteraukreis warnt vor eigenmächtigen Eingriffen und zeigt Lösungen bei Schäden auf

Biber haben einen positiven Einfluss auf die Natur, können aber auch immense Schäden anrichten. Foto: Wildfaces/pixabay.de
Der Biber hat sich die Wetterau als Lebensraum zurückerobert. In nahezu allen Gewässern des Kreisgebiets sind die Nager zeitweise oder dauerhaft ansässig. Aktuell gibt es 68 Reviere mit Familienverbänden. An 20 bis 30 weiteren Stellen haben Einzeltiere ihre Spuren hinterlassen. Biber stauen Wasser, fällen Bäume und fressen die angebauten Pflanzen auf Äckern – da bleiben Konflikte zwischen Mensch und Tier nicht aus. So mancher Ärger endet in Zerstörungswut menschlicherseits: Zuletzt gab es Manipulationen an Biberdämmen in Gettenau und bei Schwickartshausen.
Trotz möglicher Schäden gilt: Der Biber ist eine nach deutschem und europäischem Recht streng geschützte Art. Wer Bauten des großen Nagetiers zerstört oder verändert oder gar den Bibern selbst zu Leibe rückt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Zudem hat die landschaftsgestaltende Lebensweise der Tiere einen positiven Einfluss auf die Natur, unter anderem auf die Renaturierung der Bäche.
Für Betroffene gibt es klare Unterstützung: Bei Fraßschäden an Bäumen und Kulturpflanzen oder wenn landwirtschaftliche Flächen überstaut werden, können sich Geschädigte an das Wildtiermanagement von der Oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) sowie an die Naturschutz-Fachleute der Forstämter und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises wenden. Gemeinsam suchen die Behörden mit den Flächennutzern und ehrenamtlichen Biber-Revierbetreuern nach individuellen Lösungen, die die Kommunen als Gewässerunterhaltungspflichtige anschließend umsetzen. Da der Biber aber sehr viel Ausdauer darin hat, seinen Wasserstau aufrecht zu erhalten, sind manche Maßnahmen Daueraufgaben, wie etwa das regelmäßige Kontrollieren und Freihalten von so genannten Damm-Drainagen. Dann sollten sich betroffene Landnutzer, Kommunen und Ehrenamtliche die Betreuung teilen.
Die Einrichtung von zehn Metern breiten Uferrandstreifen, in dem die Nutzung eingeschränkt ist, kann zudem Konflikte entschärfen. Wo Gemeinden versuchen, den Gewässerrandstreifen in öffentliches Eigentum zu bringen, sollten Eigentümer und Landwirte dies zu ihrem eigenen Vorteil unterstützen. In Einzelfällen sind Flächentauch oder Flächenankauf sinnvolle Lösungen.
Weitere Informationen erhalten Interessierte online.
Für Fragen rund um das Bibermanagement steht das Wildtiermanagement bei der Oberen Naturschutzbehörde per E-Mail zur Verfügung.
Bei den Forstämtern Nidda und Weilrod (zuständig für Rosbach und Butzbach) sind die Funktionsbeschäftigten Naturschutz erreichbar per E-Mail oder telefonisch unter 06043 9657-0 beziehungsweise per E-Mail oder telefonisch unter 06083 9132-0.