Vogelgrippe: Kreis ruft Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf
Bisher kein Nachweis des Erregers im Kreisgebiet – Schutzmaßnahmen dennoch empfohlen

Da damit zu rechnen ist, dass das Virus demnächst auch die Wetterau erreichen wird, appelliert der Kreis vorsorglich an alle Geflügel- und Vogelhalterinnen und -halter, ihre Tiere zu schützen. Foto: Bernhard Jaeck auf Pixabay
Im Wetteraukreis ist bislang (Stand 28. Oktober, 12:30 Uhr) kein Fall der Geflügelpest nachgewiesen worden. In Hessen wurden jedoch bereits erste Ausbrüche bestätigt – unter anderem im Landkreis Groß-Gerau und im Werra-Meißner-Kreis. Das Veterinäramt des Wetteraukreises beobachtet die Situation genau und erlässt nun vorsorglich per Allgemeinverfügung eine Verschärfung der bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen.
Es wurden einige tote Vögel, insbesondere Kraniche, gefunden und an das Landesuntersuchungsamt (LHL) zur Untersuchung abgegeben, bisher wurde jedoch bei keinem Tier aus dem Wetteraukreis die Vogelgrippe festgestellt. Bei einigen Tieren liegt noch kein Untersuchungsbefund vor. Da damit zu rechnen ist, dass das Virus demnächst auch die Wetterau erreichen wird, appelliert der Kreis vorsorglich an alle Geflügel- und Vogelhalterinnen und -halter, ihre Tiere im eigenen Interesse zu schützen.
Das bedeutet insbesondere:
- Der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln muss vermieden werden.
- Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen erhalten, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen.
- Geflügel sollte nicht aus offenen Gewässern trinken, an denen sich Wildvögel aufhalten.
- Bestände sind regelmäßig zu kontrollieren. Krankheits- oder Todesfälle sollten immer tierärztlich abgeklärt werden.
Die Allgemeinverfügung zur Verschärfung der bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen wird bis Mittwochvormittag auf der Homepage des Wetteraukreises veröffentlicht.
Eine weitergehende Allgemeinverfügung – etwa mit einer sogenannten Aufstallpflicht oder einem Präsentationsverbot auf Märkten und Schauen – kann erst erlassen werden, wenn die Vogelgrippe im Wetteraukreis nachgewiesen wurde. Selbstverständlich steht es den Geflügelhalterinnen und -haltern frei, ihre Tiere bereits jetzt vorsorglich aufzustallen, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.
Die Geflügelpest
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt bei den Tieren zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt.
Tote Wasser- oder Greifvögel sollen dem Veterinäramt gemeldet werden. Beim Umgang mit toten Tieren ist Vorsicht geboten: Sie sollten nur mit Handschuhen, Mundschutz und Schutzkleidung angefasst werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden.
Ansprechpartner/in
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| Postfach Veterinaeramt | 06031 83 - 4601 | 06031 83 - 91 4640 |