Vogelgrippe - Sperrgebiet im Wetteraukreis aufgehoben

Mehrere weiße Hühner im Gras

Geflügelhalter können aufatmen. Die Sperrzone und die damit verbundene Aufstallungspflicht kann ab sofort aufgehoben werden.

Anfang November waren in einem Putenbetrieb in Hungen-Utphe (Kreis Gießen) zahlreiche Tiere an der hochansteckenden Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, gestorben. Um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern, wurde eine Sperrzone um den betroffenen Betrieb gebildet, die auch in den Wetteraukreis hineinreichte. Mit Erfolg: Die Sperrzone und die damit verbundene Aufstallungspflicht kann ab sofort aufgehoben werden.

Die Sperrzone bestand aus einer Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern um den Betrieb und einer Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den Betrieb. In der Schutzzone wurden alle Geflügelbestände, in der Überwachungszone rund fünf Prozent der Geflügelbestände tierärztlich untersucht und Proben gezogen. Die Untersuchungen zeigen, dass eine Verbreitung dieses Geflügelpest-Ausbruchs verhindert werden konnte.

Dafür hatte das Veterinäramt im Wetteraukreis bereits Anfang November eine Reihe von Maßnahmen angeordnet. So mussten in beiden Zonen alle gehaltenen Vögel in gegen Wildvögel gesicherten Haltungseinrichtung – also beispielsweise geschlossenen Ställen – gehalten werden, um Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Außerdem durften lebende und tote Vögel und Erzeugnisse wie beispielsweise Eier nicht mehr ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung aus der Sperrzone entnommen werden. Alle erkrankten Vögel mussten – vor allem bei erhöhter Sterberate – dem Veterinäramt gemeldet werden.

Obwohl die Anordnung dieser Maßnahmen nun aufgehoben werden kann, sollten Vogelhalterinnen und Vogelhaltern auch weiterhin vorsichtig sein, um die eigenen Tiere zu schützen. Aktuell werden bundesweit zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest in Hobby-Geflügelhaltungen festgestellt. Mehrere stehen im Zusammenhang mit Ausstellungen, über die die Geflügelgrippe verbreitet wurde. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage rät das Veterinäramt des Wetteraukreises dazu, von der Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art abzusehen.

Veröffentlicht am: 12. Dezember 2022