Vogelgrippe: Tötung von 2.667 Tieren im Wetteraukreis
Am 29. Oktober wurde die bundesweit auftretende Vogelgrippe auch im Wetteraukreis nachgewiesen. Nun ist das Virus in einem Wetterauer Betrieb ausgebrochen. Die Erreger Influenza A M-PCR und H5-PCR wurde bereits in Proben nachwiesen.
Betroffen ist ein Geflügelbetrieb in Rockenberg. Das Veterinäramt musste die Keulung des kompletten Geflügelbestands des Betriebs anordnen. Es handelt sich um 293 Enten, 793 Gänse, 489 Puten, 1.092 Hühner (Masthühner und Legehühner) – insgesamt also über 2.600 Tiere. Unter Keulung wird die gezielte und oft massenhafte Tötung eines Tierbestandes verstanden, um die Verbreitung von Tierseuchen wie der Vogelgrippe zu verhindern. Dieses Vorgehen wird bei hochansteckenden Krankheiten angeordnet und dient dazu, die Seuche einzudämmen.
Nach dem in dem Betrieb in den vergangenen Tagen zahlreiche Tiere verendet waren, erfolgte umgehend die tierärztliche Abklärung durch das Wetterauer Veterinäramt sowie Untersuchungen durch das Hessische Landeslabor. Der Betrieb reagierte nach dem Auftauchen der ersten Krankheitsfälle unmittelbar und korrekt.
Um eine Ausbreitung der hochansteckenden Krankheit zu verhindern, wurde das Geflügel im Betrieb am gestrigen Samstag getötet. „Vor dem Hintergrund des erheblichen Ansteckungsrisikos, der Geschwindigkeit der Ausbreitung in dem Bestand und auch des Leids der erkrankten Tiere ist dieser Schritt nötig. Der Schutz der Tiere aller umliegenden Haltungen hat oberste Priorität“, erläutert Landrat Jan Weckler, der sich Samstag auch ein Bild von der Lage vor Ort machte.
Zum Einsatz kam dabei auch eine Schleuse der Gefahrstoff-Dekontaminations-Einheit des Wetterauer Katastrophenschutzes, die durch Einsatzkräfte der Feuerwehr der Stadt Ortenberg betreut wird. Landrat Jan Weckler dankte ihnen ausdrücklich und würdigte den Einsatz der Ehrenamtlichen, die für eine reibungslose Abwicklung sorgten.
Schutzmaßnahmen bestehen weiter
Vor diesem Hintergrund wurden nun in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Schutzzone und eine Überwachungszone rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Die Schutzzone umfasst einen Radius von drei Kilometern, in der alle Betriebe in den kommenden Tagen kontrolliert werden. Auch eine sogenannte Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern wurde eingerichtet. Alle darin liegenden Betriebe werden stärker überwacht. Diese reicht auch in den benachbarten Landkreis Gießen.
Die Allgemeinverfügung des Wetteraukreises mit der Pflicht zur Aufstallung sowie der Untersagung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen bleibt bestehen. Wichtig ist außerdem die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um die Geflügel- und Vogelbestände zu schützen. Dazu gehören Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs, die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern beziehungsweise Schuhwechsel am Stalleingang, Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel, und Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen. Außerdem ist zur Tränke nur Wasser zu verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
Die Aviäre Influenza wird auch Vogelgrippe, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit, an der sich Hühner, Puten, Wassergeflügel und auch andere Vögel anstecken und daran sterben können. Durch Wildvögel, die auf dem Weg in ihre Winterquartiere sind, besteht derzeit eine erhöhte Gefahr der Einschleppung von Geflügelgrippe in regionale Geflügelbestände.
