Stellungnahme zur Verkehrssituation in Friedberg-Fauerbach

Der Wetteraukreis trägt zur Lösung der Problematik bei

Eine rote Ampel vor blauem Himmel

Der Wetteraukreis trägt intensiv zur Lösung der Verkehrsproblematik im Friedberger Stadtteil Fauerbach bei. Foto: pixabay/Ramdlon

Der Wetteraukreis nimmt die Verkehrssituation in der Fauerbacher Straße im Bereich Grundschule auf Höhe der Ampel an der dortigen Tankstelle sehr ernst. Der Wetteraukreis ist bestrebt, sichere Schulwege für die Schülerinnen und Schüler herzustellen. 

Deshalb hat der Kreis als Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Stadt Friedberg sowie der Polizei und der Straßenbaubehörde Hessen Mobil bereits im Jahr 2025 die Verkehrssituation in Fauerbach geprüft. Bei einem gemeinsamen Ortstermin haben alle Beteiligten eine rechtskonforme Verkehrssituation festgestellt. Alle Beteiligten waren sich zudem darüber einig, dass die derzeitige innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht ursächlich für die Rotlichtverstöße sein dürfte. In der aktuellen öffentlichen Debatte werden diese beiden Sachverhalte – die fortgesetzten Rotlichtverstöße und die zulässige Geschwindigkeit - allerdings erneut vermischt. 

Die Ahndung von Rotlichtverstößen liegt nicht im Aufgabenbereich des Kreises, sondern ist Aufgabe der Stadt. Die Kreisverwaltung ist nicht befugt, die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überwachen und Verstöße zu ahnden. 

Unabhängig hiervon ist die Kreisverwaltung zudem bereits im Februar 2026 aktiv auf die Stadt Friedberg zugegangen und hat der Stadt einen sogenannten Verkehrsversuch vorgeschlagen. Bei diesem sollte getestet werden, ob eine Reduzierung der bislang zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu einer Reduzierung der Rotlichtverstöße führen könnte. 

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Stadt hieran mitwirkt und die Voraussetzungen dafür schafft. Diese umfassen unter anderem die Installation einer Rotlichtüberwachung an der bestehenden Ampel. Diese Voraussetzungen wurden bislang nicht erfüllt. Auch ein Antrag der Stadt auf die Durchführung des Verkehrsversuchs liegt beim Wetteraukreis bislang nicht vor. 

Auch für die dauerhafte Einrichtung von Tempo 30 an besagter Stelle ist ein Antrag der Stadt Friedberg nötig, Sobald dieser vorliegt, wird er kurzfristig geprüft werden.  

Veröffentlicht am: 19. Juni 2026