Niederlassungserlaubnis - unbefristeter Aufenthalt

Mit der Niederlassungserlaubnis wird Ihnen ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht.

Hinweis
Die Niederlassungserlaubnis muss grundsätzlich vorab geprüft werden. Eine Terminvereinbarung ist aufgrund dessen nicht möglich.

Wir bitten Sie von Nachfragen abzusehen, die Prüfung kann bis zu einem Jahr oder länger dauern.

Rechtliche Grundlagen

§§9, 18c, 21, 26, 28, 35 Aufenthaltsgesetz

Besonderes

Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel in Scheckkartenformat erteilt. Eine Eintragung in den Nationalpass in der Form eines Stempels oder Aufklebers findet nicht mehr statt.  

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Niederlassungserlaubnis 06031 83-2566 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht