Übersicht der Gebühren

Aufenthaltserlaubnis

 

Erstaufnahme

       100,00 €

Erstaufnahme Kinder bis 18 Jahre

         50,00 €

Verlängerung

         93,00 €

Verlängerung Kinder bis 18 Jahre

         46,50 €

Aufenthaltstitel als Ausweisersatz

         72,00 €

Übertrag des Aufenthaltstitels

         67,00 €

Verpflichtungserklärung

         29,00 €

Aufenthaltskarte (Freizügigkeitsberechtigte)

 

Personen über 24 Jahre

37,00 €

Personen unter 24 Jahre

22,80 €

Assoziationsberechtigte 

 

Personen über 24 Jahre

37,00 €

Personen unter 24 Jahre

22,80 €

Zweckwechsel

         98,00 €

Reiseausweis f. Flüchtlinge (blauer Pass)

         70,00 €

Reiseausweis f. Flüchtlinge Kinder bis zum 12. Lebensjahr

         14,00 €

Reiseausweis f. Flüchtlinge - Personen bis vollendetes 24. Lebensjahr

         38,00 €

Niederlassungserlaubnis

 

Hochqualifizierte 

       147,00 €

Selbstständige

       124,00 €

Minderjährige §35 AufenthG

         56,50 €

alle anderen Fälle 

       113,00 €

Daueraufenthaltskarte (Freizügigkeitsberechtigte)

         37,00 €

Duldung

 

Erstmalige Erteilung

         62,00 €

Verlängerung mit Neuausstellung

         37,00 €

Verlängerung nur als Kleber

         33,00 €

Fiktionsbescheinigung

         13,00 €

Ausstellung von Bescheinigungen

         18,00 €

Teilweise Gebührenbefreiung bei:

  • subsidär Schutzberechtigte
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG
  • Ausländer, die im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten

Keine Gebührenbefreiung für:

  • Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen (Blaue Pässe)
  • Bearbeitung und Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
  • Aufenthaltstitel als Ausweisersatz

Kosten Aufenthalt

Erstaufnahme

       100,00 €

Erstaufnahme Kinder bis 18 Jahre

         50,00 €

Verlängerung

         93,00 €

Verlängerung Kinder bis 18 Jahre

         46,50 €

Aufenthaltstitel als Ausweisersatz

         72,00 €

Übertrag des Aufenthaltstitels

         67,00 €

Verpflichtungserklärung

         29,00 €

Personen über 24 Jahre

37,00 €

Personen unter 24 Jahre

22,80 €

Personen über 24 Jahre

37,00 €

Personen unter 24 Jahre

22,80 €

Reiseausweis f. Flüchtlinge (blauer Pass)

         60,00 €

Reiseausweis für Flüchtlinge (blauer Pass)

         60,00 €

Reiseausweis für Flüchtlinge Kinder bis zum 12. Lebensjahr

         14,00 €

Reiseausweis für Flüchtlinge - Personen bis vollendetes 24. Lebensjahr

         38,00 €

Hochqualifizierte 

       147,00 €

Selbstständige

       124,00 €

Minderjährige §35 AufenthG

         56,50 €

alle anderen Fälle 

       113,00 €

Daueraufenthaltskarte (Freizügigkeitsberechtigte)

         37,00 €

Erstmalige Erteilung

         62,00 €

Verlängerung mit Neuausstellung

         37,00 €

Verlängerung nur als Kleber

         33,00 €

Fiktionsbescheinigung

         13,00 €

Ausstellung von Bescheinigungen

         18,00 €

Teilweise Gebührenbefreiung bei:

  • subsidär Schutzberechtigte
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG
  • Ausländer, die im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten

Keine Gebührenbefreiung für:

  • Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen (Blaue Pässe)
  • Bearbeitung und Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
  • Aufenthaltstitel als Ausweisersatz