Zahlungen aktuell nur mit EC-Karte möglich

Wegen eines technischen Problems sind Teile der Kreisverwaltung aktuell nur eingeschränkt arbeitsfähig. Hierzu zählen u. a. die Führerscheinstelle, die Zulassungsstelle und die Ausländerbehörde. Derzeit wird an der Behebung des Problems priorisiert gearbeitet.

Gebuchte Termine können weiterhin wahrgenommen werden. Ihre Anträge werden aufgenommen und schnellstmöglich bearbeitet.

Aktuell sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich; Barzahlungen sind nicht möglich.

Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung/Übersetzung des EU-Kartenführerscheines.

Der Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein.
Wenn Sie in Länder außerhalb der Europäische Union reisen, müssen Sie einen Internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein mitführen.

In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein brauchen, können Sie bei den jeweiligen Botschaften/Auslandsvertretungen erfragen.

Wenn Sie einen "rosa" oder "grauen" Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Dies sollten Sie rechtzeitig (möglichst vier Wochen vor Reiseantritt) erledigen.

Sie können den internationalen Führerschein jetzt auch online  beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag internationaler Führerschein
  • EU-Kartenführerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • gültigen Personalausweis/gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung/gültigen ausländischen Reisepass

Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.

Kosten

14,20 Euro

Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.

Besonderes

Eine dritte Person kann den Internationalen Führerschein für Sie beantragen, sofern Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. Folgende Unterlagen muss die bevollmächtigte Person mitbringen:

  • eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
  • den ausgefüllten Antrag
  • eine Fotokopie Ihres Führerscheins
  • eine Fotokopie Ihres Lichtbildausweises (die Fotokopie ist von Ihnen zu unterschreiben)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • den eigenen Lichbildausweis im Original

 

Sprechzeiten

Montag und Dienstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Termine

Eine Vorsprache für diese Dienstleistung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
 

Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Ansprechpartner/innen

Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach Fahrerlaubnisbehörde 06031 83 - 2149 E-Mail

Zuständig

Führerscheinangelegenheiten