Zahlungen aktuell nur mit EC-Karte möglich
Wegen eines technischen Problems sind Teile der Kreisverwaltung aktuell nur eingeschränkt arbeitsfähig. Hierzu zählen u. a. die Führerscheinstelle, die Zulassungsstelle und die Ausländerbehörde. Derzeit wird an der Behebung des Problems priorisiert gearbeitet.
Gebuchte Termine können weiterhin wahrgenommen werden. Ihre Anträge werden aufgenommen und schnellstmöglich bearbeitet.
Aktuell sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich; Barzahlungen sind nicht möglich.
Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung/Übersetzung des EU-Kartenführerscheines.
Der Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein.
Wenn Sie in Länder außerhalb der Europäische Union reisen, müssen Sie einen Internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein mitführen.
In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein brauchen, können Sie bei den jeweiligen Botschaften/Auslandsvertretungen erfragen.
Wenn Sie einen "rosa" oder "grauen" Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Dies sollten Sie rechtzeitig (möglichst vier Wochen vor Reiseantritt) erledigen.
Sie können den internationalen Führerschein jetzt auch online beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag internationaler Führerschein
- EU-Kartenführerschein
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültigen Personalausweis/gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung/gültigen ausländischen Reisepass
Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.
Kosten
14,20 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Besonderes
Eine dritte Person kann den Internationalen Führerschein für Sie beantragen, sofern Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. Folgende Unterlagen muss die bevollmächtigte Person mitbringen:
- eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
- den ausgefüllten Antrag
- eine Fotokopie Ihres Führerscheins
- eine Fotokopie Ihres Lichtbildausweises (die Fotokopie ist von Ihnen zu unterschreiben)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- den eigenen Lichbildausweis im Original
Sprechzeiten
Montag und Dienstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Termine
Eine Vorsprache für diese Dienstleistung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
Name | Telefon | Raum | |
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Postfach Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83 - 2149 |