Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung/Übersetzung des EU-Kartenführerscheines.

Der Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein.

Wenn Sie in Länder außerhalb der EU (Europäische Union) reisen, müssen Sie einen Internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein mitführen.

In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein brauchen, können Sie bei den jeweiligen Botschaften/Auslandsvertretungen erfragen.

Wenn Sie einen "rosa" oder "grauen" Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Dies sollten Sie rechtzeitig (möglichst vier Wochen vor Reiseantritt) erledigen.

Wenn Sie kurzfristig verreisen müssen und noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag internationaler Führerschein
  • EU-Kartenführerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • gültigen Personalausweis/gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung/gültigen ausländischen Reisepass

Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.

Kosten

14,20 Euro

Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.

Besonderes

Eine andere Person kann den Internationalen Führerschein für Sie beantragen, sofern Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. Folgende Unterlagen muss die bevollmächtige Person mitbringen:

  • Vollmacht von Ihnen
  • Ihren EU-Kartenführerschein oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie
  • Ihren Personalausweis/Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Ihr aktuelles Passfoto
  • den eigenen Personalausweis

 

Sprechzeiten

Montag und Dienstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Termine

Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.

Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.

 

Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Ansprechpartner/innen

Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten

NameTelefonFaxRaumE-Mail
. Fahrerlaubnisbehörde06031 83-214906031 83-912138E-Mail

Zuständig

Führerscheinangelegenheiten