Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung/Übersetzung des EU-Kartenführerscheines.

Der Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein.

Wenn Sie in Länder außerhalb der Europäische Union reisen, müssen Sie einen Internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein mitführen.

In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein brauchen, können Sie bei den jeweiligen Botschaften/Auslandsvertretungen erfragen.

Wenn Sie einen "rosa" oder "grauen" Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Dies sollten Sie rechtzeitig (möglichst vier Wochen vor Reiseantritt) erledigen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag internationaler Führerschein
  • EU-Kartenführerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • gültigen Personalausweis/gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung/gültigen ausländischen Reisepass

Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.

Kosten

14,20 Euro

Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.

Besonderes

Eine dritte Person kann den Internationalen Führerschein für Sie beantragen, sofern Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. Folgende Unterlagen muss die bevollmächtigte Person mitbringen:

  • eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
  • den ausgefüllten Antrag
  • eine Fotokopie Ihres Führerscheins
  • eine Fotokopie Ihres Lichtbildausweises (die Fotokopie ist von Ihnen zu unterschreiben)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • den eigenen Lichbildausweis im Original

 

Sprechzeiten

Montag und Dienstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Termine

Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.

Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.

 

Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Ansprechpartner/innen

Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Fahrerlaubnisbehörde 06031 83-2149 06031 83-912138 E-Mail

Zuständig

Führerscheinangelegenheiten