Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung/Übersetzung des EU-Kartenführerscheines.
Der Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein.
Wenn Sie in Länder außerhalb der Europäische Union reisen, müssen Sie einen Internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein mitführen.
In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein brauchen, können Sie bei den jeweiligen Botschaften/Auslandsvertretungen erfragen.
Wenn Sie einen "rosa" oder "grauen" Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Dies sollten Sie rechtzeitig (möglichst vier Wochen vor Reiseantritt) erledigen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag internationaler Führerschein
- EU-Kartenführerschein
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültigen Personalausweis/gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung/gültigen ausländischen Reisepass
Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.
Kosten
14,20 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Besonderes
Eine dritte Person kann den Internationalen Führerschein für Sie beantragen, sofern Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. Folgende Unterlagen muss die bevollmächtigte Person mitbringen:
- eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
- den ausgefüllten Antrag
- eine Fotokopie Ihres Führerscheins
- eine Fotokopie Ihres Lichtbildausweises (die Fotokopie ist von Ihnen zu unterschreiben)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- den eigenen Lichbildausweis im Original
Sprechzeiten
Montag und Dienstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Termine
Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.
Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.
Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 | 06031 83-912138 |