Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb
Ein Fahrzeug, das bisher in einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt (kein FB- oder BÜD-Kennzeichen) zugelassen war, soll auf den bisherigen oder einen anderen Halter im Wetteraukreis umgeschrieben werden.
Sollten Sie in den Wetteraukreis verzogen sein, so können Sie das bisherige Kennzeichen beibehalten (Beibehaltung des Kennzeichens).
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Umschreibung online durchführen.
Benötigte Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Kraftfahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und dieses nicht beibehalten werden soll
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein )
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung
- Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Original-Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
- Zulassung auf eine Firma/Institution
Besonderes
Seit 01.10.2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein,
Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief
Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite "alte" Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein.
!!! Es wird daher empfohlen, den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein
bei der Zulassungsbehörde vorzulegen !!!
Sollte das Fahrzeug finanziert sein, fragen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde nach, ob für Ihren Zulassungsvorgang der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
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7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
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