Hilfe für Fritz (und Franzi)

Ziele des Projektes sind unter anderem, die präventive Arbeit der unterschiedlichsten Jugendhilfe Institutionen zu fördern und zu vernetzen und bei den angehenden Erzieherinnen und Erziehern das Bewusstsein für die Notwendigkeit dieser Zusammenarbeit zu entwickeln.

Leitgedanke des Projektes sind die Gesundheitsprävention im weitesten Sinne sowie die Gewaltprävention.

  • in der Phase der beruflichen Ausbildung von Erziehern -innen die Notwendigkeit von interdisziplinärer Zusammenarbeit praxisnah zu vermitteln.
  • die Arbeitsweise der Institutionen für die Auszubildenden bekannter und transparenter zu machen, Schwellenängste abzubauen sowie Kooperationsmöglichkeiten deutlich zu machen, um den Kooperations- und Vernetzungsgedanken von Beginn an in das spätere Berufsleben zu integrieren. Dabei übernehmen die Erzieher -innen wesentliche Vermittlungs- und Koordinationsfunktionen zwischen den Erziehungsverantwortlichen und den Institutionen.
  • das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Zusammenarbeit in die Phase der beruflichen Ausbildung der betreffenden Berufe mit Gesundheitsförderungsbezug zu integrieren. Dies führt zu einer höheren Professionalisierung. Das Fachwissen der unterschiedlichen Hilfeanbieter wird effektiver genutzt (Synergieeffekte).
  • Institutionen im Hilfe- und Unterstützungsbereich untereinander bekannt zu machen und so die präventive Arbeit der unterschiedlichen Fachbereiche zu fördern und zu vernetzen.
  • personenunabhängige Vernetzungsstrukturen in der kommunalen Gesundheitsförderung aufzubauen und Kommunikation zu optimieren.
  • öffentlichkeitswirksame Präsentations- und Moderationstechniken praktisch anzuwenden.

 

Hilfe für Fritz (und Franzi) wendet sich an:

  • alle Jugendhilfe Einrichtungen des Wetteraukreises
  • alle Kinderbetreuungseinrichtungen des WK
  • angehende Erzieherinnen und Erzieher der Fachschulen für Sozialwesen
  • alle, die in ihrem Arbeitsalltag mit Familien und Kindern in Kontakt treten

Die Heimat dieses Projektes ist der Wetteraukreis in Hessen, wo sich 1997 auf Initiative des Gesundheitsamtes ein „Runder Tisch”  zusammenfand und die fiktive Person  „Fritz” entwickelte. Anhand seiner Entwicklung werden den Studierenden Aufgaben und Arbeitsweisen der einzelnen Jugendhilfe Institutionen deutlich gemacht.

Einige Jahre später wurde die ebenso fiktive Person Franzi entwickelt. Im Jahreswechsel können dadurch sowohl spezifisch männliche als auch weibliche Entwicklungsverläufe bearbeitet werden.

  • Als Leitschiene des Projektes "Hilfe für Fritz" und Franzi wurden die fiktiven Personen Fritz und Franzi - ein aus realitätsbezogenen Details zusammengesetzter Junge bzw. Mädchen entwickelt. Beide werden im Alter von 19 Jahren straffällig. 
  • Beide Lebensläufe dienen als Orientierungshilfe um besser hinterfragen zu können, wann hätte den beiden jungen Menschen, von welcher Institution oder Profession geholfen werden können.
  • Die Fallgeschichten von Fritz und Franzi beschreiben anhand der Befunde der kinderärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen (U1-U10) sowie anhand von Protokollen und Zeugenaussagen anlässlich der Straffälligkeit im 19. Lebensjahr skizzenhaft die gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung von Fritz und Franzi im Kindes- und Jugendalter.
  • Anhand ihrer Entwicklung lassen sich die Aufgaben und Arbeitsweisen der einzelnen Institutionen deutlich und die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit den erkennbaren Problemen für Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Lehrer/-innen etc. zum Thema machen.
  • Die Fachkräfte in den Kindertagesstätten sind beratend, unterstützend und vermitteln tätig und machen viele Hilfsangebote bekannt und begleiten die Eltern in dem präventiven Prozess.
  • Jährliche Präsentationsveranstaltung der Studierenden (BSG/Fachschule für Sozialwesen) im Bürgerhaus Florstadt oder Online
  • Regelmäßige Treffen aller Projektpartner und Teilnahme mit Messestand an der Veranstaltung
  • Zusammenarbeit der Studierenden und der Institutionen zur Vorbereitung der einzelnen Präsentation

Verlauf des Projektes für die Studierenden

  1. Theoriephase
    • Einführung in den Fall Fritz und Franzi* und seine Hintergründe und Vorstellung der beteiligten Institutionen.
    • Auswahl des Arbeits- und Interessenbereiches und Zusammentragen relevanter Informationen innerhalb einer Arbeitsgruppe.
    • Kontaktaufnahme zu einem Kooperationspartner der beteiligten Institutionen.
    • Austausch mit den anderen Arbeitsgruppen, Erstellen von Präsentationsmaterialien und Planen der Fachmesse mit einem eigenen Stand.
  2. Praxisphase
    • Kennenlernen des Kooperationspartners und Einblick in die Arbeit der Institutionen.
    • Verknüpfung der Institution mit dem Fall Fritz und Franzi mit der Fragestellung, an welcher Stelle bestmögliche Hilfe gewährt werden könnte und welche weiteren Institutionen zu diesem Zweck interagieren könnten.
    • Abgleichen der Ergebnisse mit dem Kooperationspartner.
    • Darstellung der Arbeitsergebnisse bei einer Fachtagung, die im Rahmen des Projekts veranstaltet wird.
    • Betreuung des eigenen Messestands auf der Fachtagung.

Jugendhilfe des Wetteraukreises mit Unterstützung der Beruflichen Schulen am Gradierwerk

Das Projekt "Hilfe für Fritz (und Franzi)" wird organisiert von

Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung, Mareike Schmidt

Europaplatz, 61169 Friedberg 

06031 83-3301, E-Mail

Fachstelle Suchtprävention im Wetteraukreis, Guido Glück

Bismarckstraße 2, 61169 Friedberg

06031 72100 E-Mail

Träger: Jugendberatung und Jugendhilfe e.V., Gutleutstraße 160-164, 60327 Frankfurt

Generation Nachbarschaft

Gefördert werden Projekte, die durch generationenübergreifende ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe die Gemeinwohlorientierung innerhalb der Nachbarschaften stärken. Im Vordergrund steht dabei die Ausrichtung auf Mehrgenerationsarbeit, Inklusion, Integration, Partizipation, die Unterstützung von Familien, Senioren und ein generationenverbindendes Angebot. Im Fokus stehen Projekte, die auf Nachhaltigkeit und Verstetigung angelegt sind, die einen Vorbildcharakter sowie Weiterentwicklungspotential besitzen.

Förderfähig sind Institutionen, eingetragene Vereine, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Unternehmen (gGmbH), die im Wetteraukreis ansässig sind, Kommunen sowie freie und öffentliche Träger der Jugend- und Sozialhilfe.

Mehrfachanträge von den förderfähigen Institutionen dürfen gestellt werden. Ebenfalls dürfen die gleichen Antragssteller im Folgejahr einen Antrag stellen.

  • Sachkosten: Materialien, neue Einrichtung, digitale Ausstattung, mobile Rampen, …
  • Fahrtkosten: bei Projekten mit Abhol- und Bringdiensten für wenig mobile Personen, bei Projekten mit Ausflügen, bei Projekten mit überörtlichen Charakter
  • Personalkosten: Aufwandsentschädigungen, Honorarkosten (z.B. für Schulungen und Vorträge)
  • Aufwendungen für Miete, Standkosten, Leasing
  • Aufwendungen für Inklusion und Integration (z.B. Gebärdensprachendolmetscher, ehrenamtliche Sprachvermittlung, Übersetzung von Infomaterialien in Einfache Sprache und weitere Sprachen)

Beispiele: Feste und Veranstaltungen, Aktionen bei Festen, Vortrags- und Workshopangebote, Lehrpfad, Ruhebänke und Picknickmöglichkeiten, Instandsetzungsarbeiten (ehrenamtlich), Gemeinschaftsgärten, Pflanzaktionen, Ferienfreizeitangebote, Repair- oder ErzählCafés, Genossenschaftsprojekte (z.B. Dorfladen), Bedarfsermittlungsunterstützung, …

Die Förderhöhe der Projekte soll mindestens 250 Euro und kann maximal 100.000 Euro betragen.

WICHTIG:

Bauliche Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn sie rechtlich bewilligt sind und eine Genehmigung vorgelegt werden kann.

Eine Doppelförderung von Projekten ist nicht möglich. Ausgeschlossen sind alle Projekte, die bereits mit öffentlichen oder weiteren Mitteln gefördert werden, zum Beispiel ESF-, Bundes- und Landesmittel, Stiftungsgelder. Ebenso können Tagespolitische Veranstaltungen und Personalkosten nicht gefördert werden. Zudem ist es möglich, dass die beantragten Fördergelder gekürzt und nur Teilbeträge gefördert werden.

Nutzen Sie bitte unser Bewerbungsformular. Es muss vollständig ausgefüllt werden, damit eine Teilnahme möglich ist.

Für das Jahr 2024 ist der Bewerbungszeitraum: 1. September - 15. Oktober 2023

Im Anschluss wird das Auswahlgremium tagen und eine Auswahl gemäß den vorgenannten Kriterien treffen. Die Gewinner werden durch den Wetteraukreis innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist informiert. Wir bitten innerhalb der benannten Zeit von Nachfragen abzusehen.