Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Betreuungsbehörde (Aufgaben)
Die Betreuungsbehörde des Wetteraukreises leistet entsprechend den Verpflichtungen nach dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG):
Für das Betreuungssgericht:
- Sachverhaltsermittlungen mit der Zielsetzung
- zu prüfen, ob eine Betreuung notwendig oder zu verhindern ist
- sie ggfs. in ihren Aufgaben inhaltlich auszugestalten
- ggfs. einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen
- zu freiheitsentziehenden Maßnahmen Stellung zu nehmen
Für Betroffene und deren Angehörige:
- Information zu Fragen der Vorsorge für den Fall einer krankheitsbedingten Entscheidungsunfähigkeit mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
- Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 Euro
- Beratung zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
Für Betreuer:
- Beratung und Unterstützung in allen Bereichen, die die Betreuung betreffen
- Auf Wunsch: Einführung von ehrenamtlichen Betreuern in ihre Aufgaben.
- Begleitung und Fortbildung für Berufsbetreuer
- Vollzugshilfe bei gerichtlich festgelegten Zwangsmaßnahmen
- Registrierung von beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuer
Weitere Aufgaben:
- Koordination von Beratungs- und Hilfsangeboten für den zu betreuenden Personenkreis
- Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen
- Führung von Behördenbetreuungen
Weitere Infos:
Betreuungsbehörde des Wetteraukreises - Anschrift - Ansprechpartner/innen
Anschrift (Post)
Europaplatz
61169 Friedberg/ Hessen
Anschrift (Besucher)
Ockstädter Str. 3-5
61169 Friedberg/ Hessen
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Sarah Caligiuri | 06031 83-2305 | 06031 83-912305 | 502 | |
Sabine Bode | 06031 83-2314 | 95 |
Zuständig
Sozialpsychiatrie und Betreuungsstelle