Betreuungsbehörde (Aufgaben)

Die Betreuungsbehörde des Wetteraukreises  leistet entsprechend den Verpflichtungen nach dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG):

Für das Betreuungssgericht:

  • Sachverhaltsermittlungen mit der Zielsetzung
  • zu prüfen, ob eine Betreuung notwendig oder zu verhindern ist
  • sie ggfs. in ihren Aufgaben inhaltlich auszugestalten
  • ggfs. einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen
  • zu freiheitsentziehenden Maßnahmen Stellung zu nehmen

Für Betroffene und deren Angehörige:

  • Information zu Fragen der Vorsorge für den Fall einer krankheitsbedingten Entscheidungsunfähigkeit mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
  • Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10,- Euro
  • Beratung zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht

Für Betreuer:

  • Beratung und Unterstützung in allen Bereichen, die die Betreuung betreffen
  • Auf Wunsch: Einführung von ehrenamtlichen Betreuern in ihre Aufgaben.
  • Begleitung und Fortbildung für Berufsbetreuer (Download: Anforderungsprofils für Berufsbetreuer siehe unten)
  • Vollzugshilfe bei gerichtlich festgelegten Zwangsmaßnahmen

Weitere Aufgaben:

  • Koordination von Beratungs- und Hilfsangeboten für den zu betreuenden Personenkreis
  • Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen
  • Führung von Behördenbetreuungen

Weitere Infos:

Betreuungsbehörde des Wetteraukreises - Anschrift - Ansprechpartner/innen

Anschrift (Post)

Europaplatz 
61169 Friedberg/ Hessen

Anschrift (Besucher)

Ockstädter Str. 3-5
61169 Friedberg/ Hessen

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Sarah Caligiuri 06031 83-2305 06031 83-912305 502 E-Mail
Sabine Bode 06031 83-2314 95 E-Mail

Zuständig

 Sozialpsychiatrie und Betreuungsstelle