Betreuungsbehörde (Aufgaben)
Die Betreuungsbehörde des Wetteraukreises leistet entsprechend den Verpflichtungen nach dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG):
Für das Betreuungssgericht:
- Sachverhaltsermittlungen mit der Zielsetzung
- zu prüfen, ob eine Betreuung notwendig oder zu verhindern ist
- sie ggfs. in ihren Aufgaben inhaltlich auszugestalten
- ggfs. einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen
- zu freiheitsentziehenden Maßnahmen Stellung zu nehmen
Für Betroffene und deren Angehörige:
- Information zu Fragen der Vorsorge für den Fall einer krankheitsbedingten Entscheidungsunfähigkeit mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
- Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10,- Euro
- Beratung zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
Für Betreuer:
- Beratung und Unterstützung in allen Bereichen, die die Betreuung betreffen
- Auf Wunsch: Einführung von ehrenamtlichen Betreuern in ihre Aufgaben.
- Begleitung und Fortbildung für Berufsbetreuer (Download: Anforderungsprofils für Berufsbetreuer siehe unten)
- Vollzugshilfe bei gerichtlich festgelegten Zwangsmaßnahmen
Weitere Aufgaben:
- Koordination von Beratungs- und Hilfsangeboten für den zu betreuenden Personenkreis
- Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen
- Führung von Behördenbetreuungen
Weitere Infos:
Betreuungsbehörde des Wetteraukreises - Anschrift - Ansprechpartner/innen
Anschrift (Post)
Europaplatz
61169 Friedberg/ Hessen
Anschrift (Besucher)
Ockstädter Str. 3-5
61169 Friedberg/ Hessen
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Sarah Caligiuri | 06031 83-2305 | 06031 83-912305 | 502 | |
Sabine Bode | 06031 83-2314 | 95 |
Zuständig
Sozialpsychiatrie und Betreuungsstelle