Vereinsfest - Feste feiern, aber wie?

Ein Vereinsfest ohne ein reichhaltiges Speisen- und Getränkeangebot ist kaum vorstellbar. Hier liegt aber ein besonderes Gefahrenpotenzial für die Gesundheit und das Wohlergehen der Gäste. Bereits kleine Nachlässigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln können große Folgen in Form von Lebensmittelinfektionen oder gar Lebensmittelvergiftungen haben. Darum sollten diejenigen Vereinsmitglieder, welche öfter im Verein mit Lebensmitteln zu tun haben, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz haben.

Ihr Fachdienst Gesundheit bietet Ihnen an - eine Infoveranstaltung vor Ort für Ihre Mitglieder durchzuführen. Wünschen Sie nähere Infos, dann rufen Sie uns an.

Hygiene ist entscheidend
Die Anforderungen an die Hygiene müssen in den entsprechenden Bereichen (Lager, Küche, Verkaufsstand / Tresen) uneingeschränkt erfüllt sein. Hierzu zählt selbstverständlich auch die persönliche Hygiene. Verantwortliche Personen müssen die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) nachweisen können. Weitere Helferinnen und Helfer müssen von den belehrten Personen über die notwendigen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln aufgeklärt werden. Dies ist in geeigneter Form schriftlich zu dokumentieren. Vor Beginn einer jeden Veranstaltung sollte die interne Schulung obligatorisch sein.

Umgang mit Lebensmitteln
Bei Fragen zur Herstellung und Aufbewahrung von Lebensmitteln steht Ihnen der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung per E-Mail  oder unter den Telefonnummer 06031 / 83-4601 oder -4607 gerne zur

Trinkwasserversorgung
Auch die Hinweise zur Installation und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen auf Vereinsfeiern, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind zwingend zu beachten.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Gesundheitsamt 06031 83-2300 06031 83-912310 E-Mail

Zuständig

Infektionsschutz und Hygiene