Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tierhaltung

Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier hält oder betreut, dieses artgerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und unterbringen. Keinem Tier darf grundlos Schmerzen, Leid oder Schaden zugefügt werden. Außerdem muss die tierhaltende Person über die für eine artgerechte Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Wir gehen Tierschutzanzeigen aus der Bevölkerung nach und führen gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durch.

Überprüft werden unter anderem

  • landwirtschaftliche Nutztierhaltungen
  • gewerbliche Tierzuchten
  • Tiergehege
  • zoologische Handlungen

nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien.

Auch jede Hobbytierhaltung kann aufgrund von Hinweisen durch Bürgerinnen und Bürger oder andere Behörden wie zum Beispiel der Polizei überprüft werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 11 Tierschutzgesetz

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Veterinaeramt 06031 83-4601 06031 83-914640 E-Mail

Zuständig

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung