Zahlungen aktuell nur mit EC-Karte möglich
Wegen eines technischen Problems sind Teile der Kreisverwaltung aktuell nur eingeschränkt arbeitsfähig. Hierzu zählen u. a. die Führerscheinstelle, die Zulassungsstelle und die Ausländerbehörde. Derzeit wird an der Behebung des Problems priorisiert gearbeitet.
Gebuchte Termine können weiterhin wahrgenommen werden. Ihre Anträge werden aufgenommen und schnellstmöglich bearbeitet.
Aktuell sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich; Barzahlungen sind nicht möglich.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tierhaltung
Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier hält oder betreut, dieses artgerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und unterbringen. Keinem Tier darf grundlos Schmerzen, Leid oder Schaden zugefügt werden. Außerdem muss die tierhaltende Person über die für eine artgerechte Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Wir gehen Tierschutzanzeigen aus der Bevölkerung nach und führen gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durch.
Überprüft werden unter anderem
- landwirtschaftliche Nutztierhaltungen
- gewerbliche Tierzuchten
- Tiergehege
- zoologische Handlungen
nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien.
Auch jede Hobbytierhaltung kann aufgrund von Hinweisen durch Bürgerinnen und Bürger oder andere Behörden wie zum Beispiel der Polizei überprüft werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 11 Tierschutzgesetz
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Raum | |
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Postfach Veterinaeramt | 06031 83 - 4601 |