Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tierhaltung
Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier hält oder betreut, dieses artgerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und unterbringen. Keinem Tier darf grundlos Schmerzen, Leid oder Schaden zugefügt werden. Außerdem muss die tierhaltende Person über die für eine artgerechte Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Wir gehen Tierschutzanzeigen aus der Bevölkerung nach und führen gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durch.
Überprüft werden unter anderem
- landwirtschaftliche Nutztierhaltungen
- gewerbliche Tierzuchten
- Tiergehege
- zoologische Handlungen
nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien.
Auch jede Hobbytierhaltung kann aufgrund von Hinweisen durch Bürgerinnen und Bürger oder andere Behörden wie zum Beispiel der Polizei überprüft werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 11 Tierschutzgesetz
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Veterinaeramt | 06031 83-4601 | 06031 83-914640 |