Vermüllung in Privatwohnung/ Messi-Syndrom

Wenn eine Wohnung teilweise kaum noch begehbar ist und eher einem Schrottplatz oder einer Mülldeponie ähnelt, ist häufig vom Messie-Syndrom die Rede. Das zwanghafte Sammeln ist belastend – für die Betroffenen selbst und auch für die Nachbarschaft.

Empörte Nachbarn und Vermieter beschweren sich, über eine Geruchsbelästigung und befürchten gesundheitliche Beeinträchtigungen, oft auch im Hinblick auf Ungezieferbefall. Manchmal sind auch Haustiere betroffen, dann ist das Veterinäramt gefragt.

Sollte der Verdacht entstehen ist vorrangig der Eigentümer bzw. der Vermieter in der Pflicht, die Missstände zu beseitigen. Er ist verpflichtet den Müll zu entsorgen und für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich, sofern die Mietpartei nicht selbst dazu in der Lage ist.

Verdacht auf psychische Erkrankung
Sollten Hinweise auf eine psychische Erkrankung bestehen, finden Sie Beratungsangebote beim Sozialpsychiatrischen Dienstes des Wetteraukreises.

Rechtliche Grundlagen

Das Gesundheitsamt kann nur begrenzt tätig werden, denn bei Mietverhältnissen handelt es sich um privatrechtliche Sachverhalte. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat hierbei keine Handhabe.

Ist die Verbreitung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten zu befürchten, so muss das Gesundheitsamt zum Schutz der Allgemeinheit tätig werden. Ein begründetes Einschreiten nach Paragraph 16 Infektionsschutzgesetz stellt eine vermüllte Wohnung, Geruchsbelästigung, verdorbene Lebensmittel sowie Ungezieferbefall allerdings in der Regel noch nicht da. Die Erfahrung zeigt, dass so gut wie nie eine Infektions- oder Seuchengefahr von einer verwahrlosten/ vermüllten Wohnung ausgeht. Es handelt sich meist um Abfall, von dem meist keine Seuchengefahr ausgeht. Es gibt somit keine gesetzliche Grundlage für Maßnahmen durch das Gesundheitsamt.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Jürgen Ditthardt 06031 83-2323 193 E-Mail
Dennis Knau 06031 83-2324 197 E-Mail
Pia Ritzert 06031 83-2326 195 E-Mail
Hannah Wagner 06031 83-2325 195 E-Mail

Zuständig

Infektionsschutz und Hygiene