Infos zu Verfahrenslotsen
- Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. 35a SGB VIII (ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII), also Anspruchsberechtigte aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung, (eine fachärztliche Diagnose ist unentbehrlich),
- deren Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte,
- deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
- deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (zum Beispiel bei jungen Volljährigen).
Die Bedarfs- und Lebenssituation junger Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien erfordert häufig Unterstützung. Wir begleiten durch viele Institutionen und unterschiedliche (Sozial/Reha-)-Leistungen, die in einem komplexen und ausdifferenzierten Zuständigkeitssystem verortet sind. Dieser Zuständigkeitsdschungel ist bisher für mögliche Anspruchsberechtigte oft schwer zu durchblicken.
Hier geben die Verfahrenslotsen des Wetteraukreises Orientierung, sollten Sie mit den Auskünften und der Beratung durch das Team der Eingliederungshilfe selbst nicht auskommen.
Die Unterstützung kann beinhalten:
- Erläuterung der Anspruchsvoraussetzungen
- Klärung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für die benötigte Hilfe
- Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger
- Hilfe bei der Antragstellung
- Begleitung im Verwaltungsverfahren
- Bestimmung der Entscheidungsfristen
- Beratung zu möglichen Rechtsmitteln und wie man diese nutzt (Widerspruch, Klage)
Achtung: keine Rechtsberatung! Diese muss durch einen eigenen Rechtsanwalt erfolgen - Individuelle Hilfe bei der Erfüllung der Mitwirkungspflichten
- Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen der Leistungsträger
- Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Die Verfahrenslotsen orientieren sich dabei am Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen dabei, subjektive und passgenaue Unterstützung zu suchen
- Begleitende Vermittlung zu Ansprechpartner von Leistungsanbietern und anderen Hilfsmöglichkeiten für die Zielgruppe im Wetteraukreis
- auf Wunsch Begleitung zu Teilhabe- und Gesamtplangesprächen als Vertrauensperson
- sie hilft im Bereich der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennt die Teilhabenetzwerke und Unterstützungsangebote in der Wetterau sowie im Umkreis
Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig von der Eingliederungshilfe sowie anderen REHA-Trägern und selbstverständlich vertraulich.
Die Verfahrenslotsen werden nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Personen tätig.
Der Kontakt zu Verfahrenslotsen kann vielfältig sein:
Für eine erste Kontaktaufnahme ist sie über die Webseite erreichbar, damit man dort einen ersten telefonischen Termin mit ihr vereinbaren kann. In diesem Telefonat wird der Hilfebedarf ausgelotet. Es wird besprochen, wie die Wünsche an Unterstützungsmöglichkeiten der Anspruchsberechtigten umgesetzt werden können. Gegebenenfalls werden weitere persönliche Beratungsgespräche, in den Räumen des Wetteraukreises oder falls notwendig auch gerne bei Ihnen zu Hause, vereinbart. Sollte ein Bedarf auf Gebärdensprach-dolmetschende und Herkunftssprach-übersetzende Unterstützung von Nöten sein, ist dies im ersten Telefonat anzumerken.
Die Verfahrenslotsen werden höchst individuell und flexibel auf Ihr jeweiliges Beratungsanliegen eingehen und versuchen, gemeinsam mit Ihnen die passenden Angebote für Ihre jeweilige Lebenssituation zu finden.
Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung liegt abhängig von der Behinderung entweder bei der Kinder- und Jugendhilfe oder bei der Eingliederungshilfe.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfen aus einer Hand.
Die Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess, indem sie ihre Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe nutzen, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung durch eine Beratung unserer Verfahrenslotsen? Hier können Sie für Ihr Anliegen einen Termin buchen.
Wir weisen darauf hin, dass aktuell ausschließlich telefonische Erst-Beratungen möglich sind. Klicken Sie für eine Terminbuchung auf den nachstehenden Link:
Im Rahmen Ihrer Online-Anmeldung füllen Sie bitte zunächst alle notwendigen Angaben aus und wählen dann einen für Sie passenden, freien Termin. Zum gewählten Termin werden Sie dann von uns angerufen.
Sollten Sie nach dem ersten Telefonat einen weiteren Beratungstermin wünschen, wird dieser im Gespräch individuell mit Ihnen vereinbart.
Kindertagesstättenberatung
- in allen Belangen, die pädagogische Arbeit betreffend
- bei der Integration von Kindern mit Behinderung
- bei Fragen zu pädagogischen Konzepten
- bei der Gestaltung von Räumlichkeiten
- über Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- bezüglich gesetzlicher Vorgaben
- bei Fragen zur Zusammearbeit mit anderen Institutionen
- in Konfliktsituationen
- bei Fragen zu den Rahmenbedingungen pädagogischer Arbeit
- bezüglich gesetzlicher Vorgaben
- bei Planung und Bau von Kindertagesstätten
- in Fragen zur Personalführung
- in Konfliktsituationen
- bezüglich Fördermittel
- bei der Gründung von Krabbelstuben und anderen Kindergruppen
- bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen und des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
- bei Fragen zur Integration von Kindern mit Behinderung
- bei Beschwerden
- Wir informieren bezüglich der Rahmenbedingungen
- Wir geben zu jedem Antrag auf Integration eine fachliche Stellungnahme ab
- In schwierigigen Fällen bieten wir eine qualifizierte Fallberatung an
- für die Fachkräfte in den Einrichtungen
- durch unser Fortbildungsprogramm
- geänderte Richtlinien und Gesetze
- neue pädagogische Entwicklungen
- Modellvorhaben
- die aktuellen Fachdiskussionen
Erziehungsberatung
Wir beraten und helfen bei:
- Fragen in der Erziehung und im Umgang mit Kindern
- Verhaltensauffälligkeiten von Kindern
- Konflikten in der Familie
- Problemen in Kindergarten, Schule und Ausbildung
- Fragen zum Säuglings- und Kleinkindalter
- Bewältigung der Folgen für Kinder bei Trennung und Scheidung
- Fragen und Problemen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 21 Jahre)
- Einzel-, Eltern- und Familiengespräche
- Telefon- und Videoberatung
- Elternvorträge
- Spiel- und Interaktionsbeobachtungen
- Themenbezogene Elterngruppen
- Fachberatung zum Kinderschutz nach §8a, §8b SGB VIII, 4 KKG
Unser multiprofessionelles Fachteam besteht aus:
- Dipl. Psycholog/innen
- Dipl. Sozialpädagog/innen
- Dipl. Pädagog/innen
- Heilpädagogin
- Teamassistentin
mit Zusatzausbildungen in:
- Systemischer Beratung und Familientherapie
- frühkindlicher Entwicklung und Bindungsförderung
- Familienmediation
- Erwachsenen-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Wir arbeiten ressourcenorientiert.
- Wir geben Hilfestellung in Konfliktsituationen.
- Wir unterstützen Sie bei Ihrer Lösungsfindung.
- Wir beraten Sie kostenfrei.
- Wir arbeiten vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.
- Wir beraten Sie auf Wunsch anonym.
- Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Eltern an uns wenden.
Übersicht aller Beratungsangebote der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Ehrenamtliche Vormünder
Als Vormund übernehmen Sie die rechtliche Vertretung eines Kindes oder Jugendlichen. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen des jungen Menschen zu wahren und wichtige Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen. Dabei arbeiten Sie eng mit den Fachkräften der Jugendhilfe, den Betreuungspersonen sowie anderen zuständigen Stellen zusammen.
Sie begleiten das Kind oder den Jugendlichen in wichtigen Lebensbereichen, ohne selbst für die tägliche Betreuung verantwortlich zu sein. Die Vormundschaft bedeutet in erster Linie rechtliche Verantwortung und Unterstützung als Vertrauensperson.
Rechtliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen
- Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten, z. B. zu Bildung, Ausbildung oder Gesundheit
- Regelmäßiger Kontakt zum Kind und Unterstützung als Vertrauensperson
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Behörden und Fachkräften
Die Übernahme einer Vormundschaft ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Engagement, Verlässlichkeit
und ein gutes Urteilsvermögen erfordert.
- Verantwortungsbewusstsein und Empathie
- Zeitliche Kapazitäten für eine langfristige Begleitung
- Die Bereitschaft, sich in rechtliche und pädagogische Themen einzuarbeiten
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Die Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen
Rechtliche oder pädagogische Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
- Schulungen und Einführung in die Vormundschaft
- Kontinuierliche Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte
- Austauschmöglichkeiten mit anderen ehrenamtlichen Vormündern
- Eine sinnstiftende Aufgabe mit großer gesellschaftlicher Bedeutung
Möchten Sie mehr über diese verantwortungsvolle Aufgabe erfahren? Gerne informieren wir Sie persönlich und beantworten alle Ihre Fragen!
E-Mail Koordinierung-Vormundschaft
Hilfe für Fritz (und Franzi)
Ziele des Projektes sind unter anderem, die präventive Arbeit der unterschiedlichsten Jugendhilfe Institutionen zu fördern und zu vernetzen und bei den angehenden Erzieherinnen und Erziehern das Bewusstsein für die Notwendigkeit dieser Zusammenarbeit zu entwickeln.
Leitgedanke des Projektes sind die Gesundheitsprävention im weitesten Sinne sowie die Gewaltprävention.
- in der Phase der beruflichen Ausbildung von Erziehern -innen die Notwendigkeit von interdisziplinärer Zusammenarbeit praxisnah zu vermitteln.
- die Arbeitsweise der Institutionen für die Auszubildenden bekannter und transparenter zu machen, Schwellenängste abzubauen sowie Kooperationsmöglichkeiten deutlich zu machen, um den Kooperations- und Vernetzungsgedanken von Beginn an in das spätere Berufsleben zu integrieren. Dabei übernehmen die Erzieher -innen wesentliche Vermittlungs- und Koordinationsfunktionen zwischen den Erziehungsverantwortlichen und den Institutionen.
- das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Zusammenarbeit in die Phase der beruflichen Ausbildung der betreffenden Berufe mit Gesundheitsförderungsbezug zu integrieren. Dies führt zu einer höheren Professionalisierung. Das Fachwissen der unterschiedlichen Hilfeanbieter wird effektiver genutzt (Synergieeffekte).
- Institutionen im Hilfe- und Unterstützungsbereich untereinander bekannt zu machen und so die präventive Arbeit der unterschiedlichen Fachbereiche zu fördern und zu vernetzen.
- personenunabhängige Vernetzungsstrukturen in der kommunalen Gesundheitsförderung aufzubauen und Kommunikation zu optimieren.
- öffentlichkeitswirksame Präsentations- und Moderationstechniken praktisch anzuwenden.
Hilfe für Fritz (und Franzi) wendet sich an:
- alle Jugendhilfe Einrichtungen des Wetteraukreises
- alle Kinderbetreuungseinrichtungen des WK
- angehende Erzieherinnen und Erzieher der Fachschulen für Sozialwesen
- alle, die in ihrem Arbeitsalltag mit Familien und Kindern in Kontakt treten
Die Heimat dieses Projektes ist der Wetteraukreis in Hessen, wo sich 1997 auf Initiative des Gesundheitsamtes ein „Runder Tisch” zusammenfand und die fiktive Person „Fritz” entwickelte. Anhand seiner Entwicklung werden den Studierenden Aufgaben und Arbeitsweisen der einzelnen Jugendhilfe Institutionen deutlich gemacht.
Einige Jahre später wurde die ebenso fiktive Person Franzi entwickelt. Im Jahreswechsel können dadurch sowohl spezifisch männliche als auch weibliche Entwicklungsverläufe bearbeitet werden.
- Als Leitschiene des Projektes "Hilfe für Fritz" und Franzi wurden die fiktiven Personen Fritz und Franzi - ein aus realitätsbezogenen Details zusammengesetzter Junge bzw. Mädchen entwickelt. Beide werden im Alter von 19 Jahren straffällig.
- Beide Lebensläufe dienen als Orientierungshilfe um besser hinterfragen zu können, wann hätte den beiden jungen Menschen, von welcher Institution oder Profession geholfen werden können.
- Die Fallgeschichten von Fritz und Franzi beschreiben anhand der Befunde der kinderärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen (U1-U10) sowie anhand von Protokollen und Zeugenaussagen anlässlich der Straffälligkeit im 19. Lebensjahr skizzenhaft die gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung von Fritz und Franzi im Kindes- und Jugendalter.
- Anhand ihrer Entwicklung lassen sich die Aufgaben und Arbeitsweisen der einzelnen Institutionen deutlich und die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit den erkennbaren Problemen für Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Lehrer/-innen etc. zum Thema machen.
- Die Fachkräfte in den Kindertagesstätten sind beratend, unterstützend und vermitteln tätig und machen viele Hilfsangebote bekannt und begleiten die Eltern in dem präventiven Prozess.
- Jährliche Präsentationsveranstaltung der Studierenden (BSG/Fachschule für Sozialwesen) im Bürgerhaus Florstadt oder Online
- Regelmäßige Treffen aller Projektpartner und Teilnahme mit Messestand an der Veranstaltung
- Zusammenarbeit der Studierenden und der Institutionen zur Vorbereitung der einzelnen Präsentation
Verlauf des Projektes für die Studierenden
- Theoriephase
- Einführung in den Fall Fritz und Franzi* und seine Hintergründe und Vorstellung der beteiligten Institutionen.
- Auswahl des Arbeits- und Interessenbereiches und Zusammentragen relevanter Informationen innerhalb einer Arbeitsgruppe.
- Kontaktaufnahme zu einem Kooperationspartner der beteiligten Institutionen.
- Austausch mit den anderen Arbeitsgruppen, Erstellen von Präsentationsmaterialien und Planen der Fachmesse mit einem eigenen Stand.
- Praxisphase
- Kennenlernen des Kooperationspartners und Einblick in die Arbeit der Institutionen.
- Verknüpfung der Institution mit dem Fall Fritz und Franzi mit der Fragestellung, an welcher Stelle bestmögliche Hilfe gewährt werden könnte und welche weiteren Institutionen zu diesem Zweck interagieren könnten.
- Abgleichen der Ergebnisse mit dem Kooperationspartner.
- Darstellung der Arbeitsergebnisse bei einer Fachtagung, die im Rahmen des Projekts veranstaltet wird.
- Betreuung des eigenen Messestands auf der Fachtagung.
Jugendhilfe des Wetteraukreises mit Unterstützung der Beruflichen Schulen am Gradierwerk
Das Projekt "Hilfe für Fritz (und Franzi)" wird organisiert von
Wetteraukreis, Fachstelle Jugendhilfe, Fabienne Hock
Europaplatz, 61169 Friedberg
06031 83-3202, E-Mail
Fachstelle Suchtprävention im Wetteraukreis, Guido Glück
Bismarckstraße 2, 61169 Friedberg
06031 72100 E-Mail
Träger: Jugendberatung und Jugendhilfe e.V., Gutleutstraße 160-164, 60327 Frankfurt
Generation Nachbarschaft
Gefördert werden Projekte, die durch generationenübergreifende ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe die Gemeinwohlorientierung innerhalb der Nachbarschaften stärken. Im Vordergrund steht dabei die Ausrichtung auf Mehrgenerationsarbeit, Inklusion, Integration, Partizipation, die Unterstützung von Familien, Senioren und ein generationenverbindendes Angebot. Im Fokus stehen Projekte, die auf Nachhaltigkeit und Verstetigung angelegt sind, die einen Vorbildcharakter sowie Weiterentwicklungspotential besitzen.
Förderfähig sind Institutionen, eingetragene Vereine, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Unternehmen (gGmbH), die im Wetteraukreis ansässig sind, Kommunen sowie freie und öffentliche Träger der Jugend- und Sozialhilfe.
Mehrfachanträge von den förderfähigen Institutionen dürfen gestellt werden. Ebenfalls dürfen die gleichen Antragssteller im Folgejahr einen Antrag stellen.
- Sachkosten: Materialien, neue Einrichtung, digitale Ausstattung, mobile Rampen, …
- Fahrtkosten: bei Projekten mit Abhol- und Bringdiensten für wenig mobile Personen, bei Projekten mit Ausflügen, bei Projekten mit überörtlichen Charakter
- Personalkosten: Aufwandsentschädigungen, Honorarkosten (z.B. für Schulungen und Vorträge)
- Aufwendungen für Miete, Standkosten, Leasing
- Aufwendungen für Inklusion und Integration (z.B. Gebärdensprachendolmetscher, ehrenamtliche Sprachvermittlung, Übersetzung von Infomaterialien in Einfache Sprache und weitere Sprachen)
Beispiele: Feste und Veranstaltungen, Aktionen bei Festen, Vortrags- und Workshopangebote, Lehrpfad, Ruhebänke und Picknickmöglichkeiten, Instandsetzungsarbeiten (ehrenamtlich), Gemeinschaftsgärten, Pflanzaktionen, Ferienfreizeitangebote, Repair- oder ErzählCafés, Genossenschaftsprojekte (z.B. Dorfladen), Bedarfsermittlungsunterstützung, …
Die Förderhöhe der Projekte soll mindestens 250 Euro und kann maximal 50.000 Euro betragen.
WICHTIG:
Bauliche Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn sie rechtlich bewilligt sind und eine Genehmigung vorgelegt werden kann.
Eine Doppelförderung von Projekten ist nicht möglich. Ausgeschlossen sind alle Projekte, die bereits mit öffentlichen oder weiteren Mitteln gefördert werden, zum Beispiel ESF-, Bundes- und Landesmittel, Stiftungsgelder. Ebenso können Tagespolitische Veranstaltungen und Personalkosten nicht gefördert werden. Zudem ist es möglich, dass die beantragten Fördergelder gekürzt und nur Teilbeträge gefördert werden.
Nutzen Sie bitte unser Bewerbungsformular. Es muss vollständig ausgefüllt werden, damit eine Teilnahme möglich ist.
Für das Jahr 2027 ist der Bewerbungszeitraum: 1. April - 30. September 2026
Im Anschluss wird das Auswahlgremium tagen und eine Auswahl gemäß den vorgenannten Kriterien treffen. Die Gewinner werden durch den Wetteraukreis innerhalb von drei Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist informiert. Wir bitten innerhalb der benannten Zeit von Nachfragen abzusehen.