Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Betreuungsweisung / Vorbewährung für Straftäter von 14 - 21 Jahren
Betreuungsweisung bedeutet eine intensive Betreuung des/der Jugendlichen/Heranwachsenden durch die Jugendgerichtshilfe über einen bestimmten Zeitraum, in dem Problemen bearbeitet und Hilfestellung geleistet werden kann. Es kann sich ebenso um eine Unterstützung bei Beziehungskonflikten insbesondere innerhalb der Familie als auch um Kontakte zu Institutionen handeln.
Für die Vorbewährung (Abklärung, ob eine dauerhafte Bewährung ausgesprochen werden kann) gilt eine ähnlich intensive Betreuung, soweit sie nicht von der Bewährungshilfe geleistet wird. Durch Abklärung der persönlichen Situation, auch durch Gespräche mit Eltern, Schule, der Ausbildungsstätte etc. wird eine Bewertung der Situation in schriftlichem oder mündlichem Bericht an Gerichte oder Staatsanwaltschaft gegeben.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Christiane Volk | 06031 83-3310 | 06031 83-913310 | 19 |