Schülerbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe

Anspruchsberechtigt sind Schüler mit körperlicher, geistiger oder Sinnes-Beeinträchtigung und/ oder seelischer Beeinträchtigung mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX  (Maßgabe des Hessischen Schulgesetzes).

Für diese Schüler und Schülerinnen mit Eingliederungshilfebedarf können Sie die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung beantragen und einen etwaigen Anspruch prüfen lassen. 

Die Beförderungskosten müssen für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Bis spätestens drei Monate vor Schulbeginn.

Allgemeine E-Mail

Benötigte Unterlagen

für die Schülerbeförderung  (außer zu Privatschulen)

  • formeller Antrag auf Schülerbeförderung, mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten, sowie eine Bestätigung der Schule
  • kurze Erläuterung, aus welchen Gründen die Nutzung der Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich ist
  • Zuweisung/Gestattung zur Schule (Bescheid des Staatlichen Schulamtes)
  • ärztliche Unterlagen (nicht älter als 12 Monate)

Anschrift (Post)

Wetteraukreis
Fachstelle 3.3.5 Eingliederungshilfe Leistung
Europaplatz
61169 Friedberg

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Manuela Denzer 06031 83-3648 12 E-Mail
Yvonne Hotz 06031 83-3626 06031 83-913626 12 E-Mail
Christine Wendel 06031 83-3330 06031 83-913330 12 E-Mail

Zuständig

Eingliederungshilfe Leistung