Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Schülerbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe
Anspruchsberechtigt sind Schüler mit körperlicher, geistiger oder Sinnes-Beeinträchtigung und/ oder seelischer Beeinträchtigung mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX (Maßgabe des Hessischen Schulgesetzes).
Für diese Schüler und Schülerinnen mit Eingliederungshilfebedarf können Sie die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung beantragen und einen etwaigen Anspruch prüfen lassen.
Die Beförderungskosten müssen für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Bis spätestens drei Monate vor Schulbeginn.
Allgemeine E-Mail
Benötigte Unterlagen
für die Schülerbeförderung (außer zu Privatschulen)
- formeller Antrag auf Schülerbeförderung, mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten, sowie eine Bestätigung der Schule
- kurze Erläuterung, aus welchen Gründen die Nutzung der Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich ist
- Zuweisung/Gestattung zur Schule (Bescheid des Staatlichen Schulamtes)
- ärztliche Unterlagen (nicht älter als 12 Monate)
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
Fachstelle 3.3.5
Eingliederungshilfe Leistung
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Manuela Denzer | 06031 83-3648 | 12 | ||
Yvonne Hotz | 06031 83-3626 | 06031 83-913626 | 12 | |
Monika Schurig-Vollmers | 06031 83-3354 | 12 | ||
Christine Wendel | 06031 83-3330 | 06031 83-913330 | 12 |