Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Hilfe bei Sorgerechtsentscheidungen
Bei Trennungen und Scheidungen stehen die Paare oft vor der Frage, wie zukünftig die elterliche Sorge zum Wohle des Kindes am besten gestaltet werden sollte. In der Regel sollen sich beide Eltern auch weiterhin die elterliche Sorge teilen.
Manchmal erheben sich Zweifel, ob dies im Alltag umsetzbar ist. Vielfach ist die Kommunikation der Eltern so gestört, dass jede Angelegenheit zu einem Konflikt ausartet. In anderen Fällen wohnt der getrennt lebende Elternteil zu weit vom Kind entfernt und nimmt an dessen Lebensalltag nicht mehr teil.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes werden unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder oder Jugendlichen mit den Eltern gemeinsam nach einer guten Lösung suchen.
Oftmals ist es in dem Trennungs- und Scheidungsprozess der Eltern hilfreich, wenn eine außen stehende Person bei Konflikten vermittelt. Auch für die Zeit danach, ist es sehr wichtig, den Kontakt und die Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen - zum Wohle einer guten und gesunden Entwicklung - zu pflegen. Die Erwachsenen brauchen das Rüstzeug, auch in Zukunft ihrer Verantwortung als Eltern nachzukommen.
Gelingt eine einvernehmliche Regelung nicht und wird das Familiengericht zur Entscheidung hinzugezogen, werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes angehört, um im Hinblick auf das Kindeswohl zur Klärung der Sachlage beizutragen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. ASD-OST | 06042 989-3221 | |||
. ASD-Nord | 06031 83-3233 | 06031 83-918015 | ||
. ASD-Süd | 06031 83-3233 | 06031 83-918015 |