Beratung zu Umgangsrecht/Besuchsrecht
Mein Vater/ meine Mutter lebt nicht mehr bei uns.
Ich möchte ihn/sie treffen.
Das Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit seinen Eltern. Die Eltern sind beide berechtigt und verpflichtet zum Umgang mit ihrem Kind. Vater und Mutter müssen alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Wie Eltern den Umgang im Einzelnen gestalten, ist nicht gesetzlich geregelt. Es liegt in der Verantwortung beider Elternteile dies miteinander zu vereinbaren.
Treten dabei Schwierigkeiten auf, berät und unterstützt der Allgemeine Soziale Dienst.
Ist keine Einigung möglich, entscheidet das Familiengericht.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. ASD-OST | 06042 989-3221 | |||
. ASD-Nord | 06031 83-3233 | 06031 83-918015 | ||
. ASD-Süd | 06031 83-3233 | 06031 83-918015 |
Zuständig