Erzieherischer Jugendschutz

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Handlungsfeld der Jugendhilfe, gesetzlich definiert in § 14 SGB VIII und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Hauptaufgabe ist es, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.
Das Ziel aller Bemühungen ist, Kinder und Jugendliche vor den vielfältigen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld möglicher Gefährdungen.
Der Erzieherische Jugendschutz ist sowohl Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als auch für Eltern und Multiplikatoren. Er ist zuständig für die pädagogischen Aspekte des Jugendschutzes.
Projekte für Kinder und Jugendliche
- Feiern mit Regeln: Ihr plant eine öffentliche Party, z.B. eure Abifete und braucht Tipps, was ihr dabei alles beachten müsst.
- RESPEKT: An eurer Schule gibt es Probleme mit Ausgrenzung oder Diskriminierung - wir planen mit euch eine Veranstaltung dazu
- Beratung: Ihr habt Fragen zu Themen wie Kinderrechte, Ferienjob, Mobbing ... - wir helfen gerne weiter
- KIDPOWER: Selbstschutzkompetenzen für Grundschüler/innen
Für Eltern, Fachkräfte und andere Erwachsene
- Information und Beratung: zu jugendschutzrelevanten Themen
- Elternabende zu unterschiedlichen Themen des Jugendschutzes wie z.B. Medien-Nutzung oder Mobbing
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit: Beratung für Veranstalter, freie Träger, Vereine und andere Interessierte zum JuSchG
Projekte/ Prävention
- zu aktuellen Jugendschutzthemen
- Fortbildungen für Multiplikator/innen
- Feiern mit Regeln (Kommunale Alkoholprävention)
- Herausgabe von Informationsmaterialien
- Filmwoche - eine medienpädagogische Ferienfreizeit in den Herbstferien
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Josephin Koch | 06031 83-3309 | 06031 83-913309 | 29 |