Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Beratung zum Kinderschutz für beruflich mit Kindern befassten Personen (IseF)
Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet Beratungen zur Gefährungseinschätzung bei Vermutungen von Kindeswohlgefährdungen an.
Über welche Wege sind Beratungsanfragen möglich?
- Bei neuen Beratungsfällen senden Sie uns bitte den ausgefüllten Anfragebogen (unter Download) per E-Mail.
- Bei Folgeberatungen senden Sie uns bitte eine E-Mail, möglichst mit der Fallnummer.
Wenn Sie eine akute Kindswohlgefährdung befürchten, wenden Sie sich bitte an das Kinderschutzteam des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) am Fachdienst Jugendhilfe des Wetteraukreises.
Bei Vermutungen von sexualisierter Gewalt/sexuellen Missbrauch (unabhängig davon ob Mädchen oder Junge) liegt die Zuständigkeit für IseF Beratungen bei Wildwasser Wetterau e.V..
- Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen oder Familien?
- Sie haben aufgrund Ihrer Beobachtungen oder Informationen den Eindruck, dass bei einem Kind oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung bestehen könnte?
Sie sind z.B.:
- Erzieher/in, Tagesmutter oder Tagesvater
- Lehrer/in, Schulsozialarbeiter/in oder in der Ganztagsbetreuung an Schulen
- Arzt/Ärztin in eigener Praxis oder in einer Klinik
- Berater/in in einer Beratungsstelle oder Therapeut/in in eigener Praxis
- Hebamme, Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinder-krankenpfleger/in
- Fachkraft in der Flüchtlingsbetreuung
- Mitarbeiter/in einer ambulanten oder stationären Jugendhilfe-Einrichtung
Alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) – dies gilt auch für Berufsgeheimnisträger (§ 8b SGB VIII und § 4 KKG).
Alle in der Jugendhilfe tätigen Fachkräfte (z.B. in Kitas, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, …) sind gesetzlich verpflichtet, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen insoweit erfahrene Fachkräfte zur Gefährdungseinschätzung hinzu zu ziehen (§ 8a SGB VIII).
Die Beratung mit einer entsprechend qualifizierten Fachkraft (IseF) erfolgt pseudonymisiert und trägt im Einzelfall zu einer größeren Sicherheit für Ihre Einschätzung und für Ihr weiteres Handeln zum Schutz der Minderjährigen bei - gerade dann, wenn die Anhaltspunkte nicht eindeutig sind.
Die insoweit erfahrene Fachkraft berät die fallverantwortliche Fachkraft in prozessorientierter, kooperativer Form.
Die Entscheidungen und Verantwortung bleiben bei den anfragenden Fachkräften.
Mögliche Beratungsinhalten sind u.a.:
- Erkennen und Einschätzen von Gefährdungsanzeichen
- Ressourcen der Eltern, des Kindes, der Familie, des Umfeldes
- Gewichtung der Informationen
- Risikoeinschätzung: Liegt (wahrscheinlich) eine Kindeswohlgefährdung vor?
- Was können/ müssen Sie als Fachkräfte tun, um die Gefährdung abzuwenden?
- Welche Schritte sind dazu erforderlich (z.B. Gespräche mit den Betroffenen und den Eltern / Vermittlung geeigneter Hilfen / Kooperation mit anderen Einrichtungen)?
- Vorbereitung von Gesprächen mit Kindern, Jugendlichen oder Eltern.
- Ist eine Gefährdungs-Mitteilung an das Jugendamt erforderlich?
Die IseF / Kinderschutzfachkräfte in der Beratungsstelle verfügen über:
- sozialarbeiterische, pädagogische oder psychologische Ausbildungen
- langjährige Erfahrungen im Kinderschutz
- zertifizierte Abschlüsse einer Zusatzausbildung als „Insoweit erfahrene Fachkraft“ / Kinderschutzfachkraft gemäß § 8 a / b SGB VIII und § 4 KKG.
Benötigte Unterlagen
Ratsuchende Fachkräfte senden den ausgefüllten Anfragebogen (unter Download) zur Erst-Beratung mit einer IseF an E-Mail.
Kosten
Diese Beratungen sind für Sie kostenfrei.
Rechtliche Grundlagen
- § 8 a und b Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Termine
Nach dem Erhalt des Anfragebogens folgt eine zeitnahe Terminvereinbarung für eine telefonische oder persönliche Beratung (ggf. mit mehreren Fachkräften, gemeinsam mit Ihrer Leitung oder dem gesamten Team).
Die Beratung kann nach einem Gespräch abgeschlossen sein oder mehrere Beratungen umfassen - je nach den Erfordernissen des Einzelfalles.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. ISEF | 06031 83-3636 | 06031 83-8535 |