Unterhalt für Kinder

Eltern sind gegenüber ihren Kindern zu Unterhalt verpflichtet.
Wird ein unterhaltsberechtigtes Kind im Rahmen einer Beistandschaft durch den Fachdienst Jugendhilfe vertreten, wird die Unterhaltshöhe ermittelt und der unterhaltspflichtige Elternteil zur Beurkundung aufgefordert.
Besteht keine Bereitschaft zur urkundlichen Anerkennung des Unterhalts, kann der Beistand bei dem Amtsgericht einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bislang kein Unterhaltstitel (Urkunde eines Jugendamtes oder Notars, Vergleich - Vereinbarung - Urteil - Versäumnisurteil eines Gerichts) besteht. Existiert bereits ein Titel, kann Klage auf Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung gestellt werden.

Der Fachdienst Jugendhilfe beurkundet Unterhaltsverpflichtungen auch im Rahmen der Amtshilfe, d. h., wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteilt durch einen Rechtsanwalt oder ein anderes Jugendamt zur Beurkundung von Unterhalt aufgefordert wurde.

Die Beurkundung bei dem Jugendamt ist kostenfrei. Zur Vermeidung von Wartezeiten können Beurkundungen nur nach vorheriger Terminsvereinbarung erfolgen.

Benötigte Unterlagen

Für die Beurkundung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • das zur Beurkundung auffordernde Schreiben (z. B. von anderem Jugendamt oder Rechtsanwalt)

Ansprechpartner/innen

Unterhalt Standort Friedberg, Europaplatz, Gebäude B, (Butzbach, Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben, Münzenberg, Rockenberg, Bad Nauheim, Ober-Mörlen)

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Holger Gajewski 06031 83-3295 06031 83-913295 83 E-Mail

Zuständig

Amtsvormundschaft und Beistandschaft