Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Die Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII erhalten Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, bei denen aufgrund einer seelischen Störung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Man spricht dann von einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung.

Die Eingliederungshilfe hat folgende Aufgaben:

  • Sie soll vorbeugend vor Eintritt der seelischen Behinderung ansetzen und eine drohende seelische Behinderung verhindern
  • Sie setzt bei der bereits eingetretenen seelischen Behinderung an, um sie wieder zu beseitigen oder wenigstens zu mildern und um die Integration des seelisch behinderten jungen Menschen in die Gesellschaft zu gewährleisten
  • Die Eingliederungshilfe wird nach Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung durch den Fachdienst Beratung und Förderung in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form geleistet

Informationen zum Antrag einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Sobald Ihr Antrag mit allen Unterlagen bei uns vorliegt erhalten Sie eine Einladung zu einem Gesprächstermin von dem Prüfteam der Fachstelle Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern des Wetteraukreises. In diesem ausführlichen Informations- und Beratungsgespräch werden insbesondere die Auswirkungen der Problematik Ihres Kindes auf wichtige Lebensbereiche besprochen.

Weiterhin wird eine Verhaltensbeobachtung Ihres Kindes im Unterricht durchgeführt und ein Gespräch mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin und/ oder Fachlehrern geführt. Dieser Termin wird von uns direkt mit der Schule vereinbart.

Im Anschluss daran wird im Rahmen einer Team-Konferenz des Prüfteams der Fachstelle Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern des Wetteraukreises darüber entschieden, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII vorliegen. Hierzu erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bei positivem Bescheid wird ein Hilfeplangespräch durchgeführt. Umfang und Ziele der Integrationshilfe werden besprochen und festgelegt. Bei einer Maßnahme mit Teilhabeassistenz nehmen dieser sowie Vertreter des Jugendhilfeträgers nach Möglichkeit an diesem Gespräch teil.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag erst nach dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen bearbeiten können und eine Kostenübernahme nicht rückwirkend erfolgen kann.
Den Antrag schicken Sie bitte vollständig an unsere Postadresse.

Benötigte Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10. Die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein
  • Weitere ärztliche und therapeutische Berichte und Stellungnahmen, falls vorhanden
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie
  • Sorgerechtsnachweis: bei geschiedenen Eltern Scheidungsbeschluss in Kopie; bei unehelichen Kindern Negativbescheid oder Nachweis über gemeinsames Sorgerecht der Beistandschaft

Bei positivem Bescheid wird gemeinsam mit Ihnen ein geeigneter Platz im ambulant betreuten Wohnen ausgewählt. In der Regel werden wir gemeinsam mit Ihnen die Einrichtung aufsuchen, damit Sie sich dort vorstellen können und Sie sich einen Eindruck über Ihr neues Zuhauses und Ihre Betreuung machen können. Liegt eine Aufnahmezusage seitens der Einrichtung vor und die Aufnahme ist erfolgt, wird zeitnah ein Hilfeplangespräch durchgeführt, um insbesondere die Ziele der Hilfe zu besprechen und festzulegen.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10 - die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein
  • Weitere wichtige ärztliche und therapeutische Berichte und Stellungnahmen über Ihr Kind
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie
  • Sorgerechtsnachweis: bei geschiedenen Eltern Scheidungsbeschluss in Kopie; bei unehelichen Kindern Negativbescheid oder Nachweis über gemeinsames Sorgerecht der Beistandschaft

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10. Die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein
  • Weitere ärztliche und therapeutische Berichte und Stellungnahmen, falls vorhanden
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie
  • Sorgerechtsnachweis: bei geschiedenen Eltern Scheidungsbeschluss in Kopie; bei unehelichen Kindern Negativbescheid oder Nachweis über gemeinsames Sorgerecht der Beistandschaft

Bei einem positiven Bescheid wird ein Hilfeplangespräch durchgeführt. Umfang und Ziele der Eingliederungshilfe werden besprochen und festgelegt.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10 - die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein
  • weitere ärztliche und therapeutische Berichte und Stellungnahmen, falls vorhanden
  • einen Bericht der Schule, die Ihr Kind besucht - bitte übergeben Sie dazu das Berichtsformular dem Klassenlehrer Ihres Kindes und bitten um Bearbeitung und Rückgabe
  • alle vorhandenen Förderpläne
  • Nachteilsausgleich
  • ggfs. Förderdiagnostische Stellungnahme für sonderpädagogische
    Förderung - wenn vorhanden
  • die zwei letzten Zeugnisse
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie
  • Sorgerechtsnachweis: bei geschiedenen Eltern Scheidungsbeschluss in Kopie; bei unehelichen Kindern Negativbescheid oder Nachweis über gemeinsames Sorgerecht der Beistandschaft

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10 - diese darf nicht älter als 12 Monate sein
  • weitere ärztliche und therapeutische Berichte und Stellungnahmen, falls vorhanden
  • einen Bericht der Schule, die Ihr Kind besucht - bitte übergeben Sie dazu das Berichtsformular dem Klassenlehrer Ihres Kindes und bitten um Bearbeitung und Rückgabe/ vor der Einschulung: Bericht des Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) der zukünftigen Schule Ihres Kindes
  • alle vorhandenen Förderpläne
  • aktueller Stundenplan
  • Nachteilsausgleich
  • ggfs. Förderdiagnostische Stellungnahme für sonderpädagogische Förderung - wenn vorhanden
  • die zwei letzten Zeugnisse
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie
  • Sorgerechtsnachweis: bei geschiedenen Eltern Scheidungsbeschluss in Kopie; bei unehelichen Kindern Negativbescheid oder Nachweis über gemeinsames Sorgerecht der Beistandschaft

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10. Die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Weitere ärztliche und therapeutische Berichte und Stellungnahmen, falls vorhanden
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie
  • Sorgerechtsnachweis: bei geschiedenen Eltern Scheidungsbeschluss in Kopie; bei unehelichen Kindern Negativbescheid oder Nachweis über gemeinsames Sorgerecht der Beistandschaft

Bei positivem Bescheid wird gemeinsam mit Ihnen ein geeigneter Platz in einer Wohngruppe ausgewählt. In der Regel werden Sie und ihr Kind sich dort vorstellen und sich über die Arbeit der Wohngruppe informieren. Liegt eine Aufnahmezusage seitens der Wohngruppe vor und die Aufnahme ist erfolgt, wird zeitnah ein Hilfeplangespräch durchgeführt, um insbesondere die Ziele der Hilfe zu besprechen und festzulegen.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10. Die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein
  • Weitere wichtige ärztliche und therapeutische Berichte und Stellungnahmen über Ihr Kind, insbesondere schulische Berichte und Stellungnahmen
  • Förderplan des Beratungs- und Förderzentrums über den Förderbedarf Ihres Kindes
  • Einen Bericht der Schule, die Ihr Kind besucht. Hierzu kann die Schule den Schulbericht auf der Homepage des Wetteraukreises als beschreibbares Dokument herunterladen und Ihnen ausgefüllt aushändigen. Bitte auch vorhandene Förderpläne hinzufügen und die letzten beide Schulzeugnisse in Kopie
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie
  • Sorgerechtsnachweis: bei geschiedenen Eltern Scheidungsbeschluss in Kopie; bei unehelichen Kindern Negativbescheid oder Nachweis über gemeinsames Sorgerecht der Beistandschaft

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10. Die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein
  • Weitere wichtige ärztliche und therapeutische Berichte und Stellungnahmen über Ihr Kind sowie Berichte über vorangegangene Hilfen
  • Vorhandene Berichte aus dem schulischen Kontext (Schulpsychologische Berichte, Berichte über sonderpädagogischen Förderbedarf, etc.)
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie
  • Sorgerechtsnachweis: bei geschiedenen Eltern Scheidungsbeschluss in Kopie; bei unehelichen Kindern Negativbescheid oder Nachweis über gemeinsames Sorgerecht der Beistandschaft

Bei positivem Bescheid wird gemeinsam mit Ihnen ein geeigneter Platz in einer Tagesgruppe ausgewählt. In der Regel werden Sie und ihr Kind sich dort vorstellen und sich über die Arbeit der Tagesgruppe informieren. Liegt eine Aufnahmezusage seitens der Tagesgruppe vor und die Aufnahme ist erfolgt, wird zeitnah ein Hilfeplangespräch durchgeführt, um insbesondere die Ziele der Hilfe zu besprechen und festzulegen.

Rechtliche Grundlagen

§ 35a SGB VIII

Termine

Gerne können Sie sich vor Beantragung einer Maßnahme nach § 35a telefonisch: 0 60 31 83-32 41 oder per E-Mail bei uns zu melden, um die genaue Vorgehensweise und die benötigten Unterlagen im Einzelfall abzustimmen. Werden mehrere Hilfen beantragt, benötigt man nur ein Antragsformular.

Anschrift (Post)

Wetteraukreis
Eingliederunghilfe Leistung
Europaplatz
61169 Friedberg

Ansprechpartner/innen

Bad Nauheim, Bad Vilbel, Rockenberg

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Michele Schwalm 06031 83-3260 06031 83-913260 16 E-Mail

Butzbach, Glauburg, Ortenberg, Rosbach

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Franziska Hirtz 06031 83-3250 06031 83-913250 16 E-Mail

Friedberg, Niddatal, Reichelsheim

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Rebecca Wettlaufer 06031 83-3285 06031 83-913285 16 E-Mail

Altenstadt, Karben, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Wölfersheim, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Jasmin Schmidt 06031 83-3618 06031 83-913618 16 E-Mail

Büdingen, Echzell, Florstadt, Gedern, Hirzenhain, Kefenrod, Ober-Mörlen, Ranstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Jacqueline Chrzanowski 06031 83-3643 06031 83-913643 17 E-Mail

Zuständig

Eingliederunghilfe Leistung