Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Die Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII erhalten Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, bei denen aufgrund einer seelischen Störung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Man spricht dann von einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung.

Die Eingliederungshilfe hat folgende Aufgaben:

  • Sie soll vorbeugend vor Eintritt der seelischen Behinderung ansetzen und eine drohende seelische Behinderung verhindern
  • Sie setzt bei der bereits eingetretenen seelischen Behinderung an, um sie wieder zu beseitigen oder wenigstens zu mildern und um die Integration des seelisch behinderten jungen Menschen in die Gesellschaft zu gewährleisten
  • Die Eingliederungshilfe wird nach Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung durch den Fachdienst Beratung und Förderung in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form geleistet

Informationen zum Antrag einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Sobald Ihr Antrag mit allen Unterlagen bei uns vorliegt erhalten Sie eine Einladung zu einem Gesprächstermin von dem Prüfteam der Fachstelle Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern des Wetteraukreises. In diesem ausführlichen Informations- und Beratungsgespräch werden insbesondere die Auswirkungen der Problematik Ihres Kindes auf wichtige Lebensbereiche besprochen.

Weiterhin wird eine Verhaltensbeobachtung Ihres Kindes im Unterricht durchgeführt und ein Gespräch mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin und/ oder Fachlehrern geführt. Dieser Termin wird von uns direkt mit der Schule vereinbart.

Im Anschluss daran wird im Rahmen einer Team-Konferenz des Prüfteams der Fachstelle Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern des Wetteraukreises darüber entschieden, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII vorliegen. Hierzu erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bei positivem Bescheid wird ein Hilfeplangespräch durchgeführt. Umfang und Ziele der Integrationshilfe werden besprochen und festgelegt. Bei einer Maßnahme mit Teilhabeassistenz nehmen dieser sowie Vertreter des Jugendhilfeträgers nach Möglichkeit an diesem Gespräch teil.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag erst nach dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen bearbeiten können und eine Kostenübernahme nicht rückwirkend erfolgen kann.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten (Formular als Download - siehe unten unter Dokumente)
  • Bei nur einer Unterschrift ist der Sorgerechtsnachweis nötig: bei geschiedenen Eltern z.B die Kopie des  Scheidungsurteils; bei unehelichen Kindern wird der Negativbescheid genötigt - erhältlich bei der Beistandschaft des Wetteraukreises; Nachweis der Vormundschaft
  • Diagnistik der Kinder- und Jugendpsychiatrische, Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10. Die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein
  • Weitere wichtige ärztliche u. therapeutische Berichte u. Stellungnahmen über Ihr Kind -falls vorhanden-
  • Einen Bericht der Schule, die Ihr Kind besucht. Den Schulbericht kann sich die Schule hier auf der Homepage als beschreibbares Dokument herunterladen und Ihnen ausgefüllt aushändigen. (Formular im Download - siehe unten unter Dokumente )
  • Förderplan der BFZ Lehrkraft
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie

Rechtliche Grundlagen

§ 35a SGB VIII

Termine

Gerne können Sie sich vor Beantragung einer Maßnahme nach § 35a telefonisch: 0 60 31 83-32 41 oder per E-Mail bei uns zu melden, um die genaue Vorgehensweise und die benötigten Unterlagen im Einzelfall abzustimmen. Werden mehrere Hilfen beantragt, benötigt man nur ein Antragsformular.

Anschrift (Post)

Wetteraukreis
Fachstelle 3.3.5
Eingliederunghilfe Leistung
Europaplatz
61169 Friedberg

Ansprechpartner/innen

Schülerbeförderung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Manuela Denzer 06031 83-3648 12 E-Mail
Yvonne Hotz 06031 83-3626 06031 83-913626 12 E-Mail
Christine Wendel 06031 83-3330 06031 83-913330 12 E-Mail

Bad Nauheim, Bad Vilbel, Rockenberg

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Michele Schwalm 06031 83-3260 06031 83-913260 16 E-Mail

Butzbach, Glauburg, Ortenberg, Rosbach

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Franziska Hirtz 06031 83-3250 06031 83-913250 16 E-Mail

Altenstadt, Karben, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Wölfersheim, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Jasmin Schmidt 06031 83-3618 06031 83-913618 16 E-Mail

Büdingen, Echzell, Florstadt, Gedern, Hirzenhain, Kefenrod, Ober-Mörlen, Ranstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Jacqueline Chrzanowski 06031 83-3643 06031 83-913643 17 E-Mail

Zuständig

Eingliederunghilfe Leistung