Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe/ Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes und wird von pädagogischen Fachkräften geleistet. Unser Angebot ist kostenlos und freiwillig.
Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat gegen Jugendliche oder Heranwachsende ermitteln, bieten wir kompetente Beratung und Unterstützung an.
Wir beraten und begleiten junge Menschen vor, während und nach einem Strafverfahren.

Für wen sind wir da?

  • für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und deren Erziehungsberechtigte
  • für Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren

Was machen wir?

  • Wir informieren über den Verlauf eines Strafverfahrens.
  • Wir klären, ob Voraussetzungen zur Einstellung des Strafverfahrens vorliegen oder geschaffen werden können.
  • Wir sind beteiligt an allen Gerichtsverhandlungen und bringen die persönliche Situation des jungen Menschen in das Jugendgerichtsverfahren ein.
  • Wir unterbreiten dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Vorschlag zu geeigneten erzieherischen Maßnahmen (Verkehrsseminare, Sozialstunden, Anti-Gewalt-Seminare und vieles mehr).
  • Wir informieren über Hilfsangebote und vermitteln den Kontakt zu hierfür geeigneten Fachstellen, sofern im Gespräch Probleme mit Schule, Familie, der Wohnsituation oder in anderen Lebensbereichen deutlich werden.
  • Wir unterstützen bei der Erfüllung der von Gericht oder Staatsanwaltschaft auferlegten erzieherischen Maßnahmen, behalten die Erledigung im Blick und begleiten bis zum Abschluss des Verfahrens.
  • Wir halten Kontakt zu (Untersuchungs-) Häftlingen und leiten Übergangsmaßnahmen ein.

Was machen wir nicht?

  • Wir klären nicht, ob eine Straftat begangen wurde.
  • Wir ermitteln nicht in der Strafsache – dies ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Wir sind nicht Ihr Anwalt. Jedoch können wir Sie und Ihre Erziehungsberechtigten über das weitere Verfahren informieren.

Noch Fragen?
Rufen Sie an oder kommen Sie zu uns. Wir beraten Sie gerne!
Und sollten wir nicht helfen können, dann kennen wir bestimmt jemanden, der das kann und können den Kontakt herstellen.

Anschrift (Post)

Wetteraukreis
Der Kreisausschuss
Fachstelle Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe
Europaplatz (Besuchsadresse: Leonhardstraße 7)
61169 Friedberg

Ansprechpartner/innen

Altenstadt, Echzell, Nidda, Ranstadt, JVA Rockenberg

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Nico Schwenz 06031 83-3316 06031 83-913316 22 E-Mail

Bad Nauheim, Karben (Burg-Gräfenrode, Petterweil, Kloppenheim, Rendel)

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Bettina Richardt 06031 83-3257 0603183-913257 21 E-Mail

Bad Vilbel, Karben (Groß-Karben, Klein-Karben, Okarben)

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Johanna Huber 06031 83-3256 23 E-Mail

Büdingen, Glauburg, Limeshain

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Uwe Savioli 06031 83-3254 06031 83-913254 21 E-Mail

Butzbach

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Nurhan Lill-Isfen 06031 83-3274 06031 83-913274 22 E-Mail

Florstadt, Friedberg, Ober-Mörlen, Wölfersheim

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Rene Stahl 06031 83-3255 06031 83-913255 20 E-Mail

Ortenberg, Gedern, Kefenrod, Hirzenhain

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Melissa Preußer 06031 83-3312 22 E-Mail

Rockenberg, Rosbach, Wöllstadt, Reichelsheim, Münzenberg, Niddatal

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Anna-Lena Hoerschelmann 06031 83-3248 06031 83-913248 23 E-Mail

Zuständig

Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe