Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Für den Wetteraukreis gelten aktuell zwar keine Restriktionsmaßnahmen, jedoch muss es das oberstes Ziel sein, zu verhindern, dass sich die Tierseuche Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Schwarzwildpopulation ausbreiten kann oder gar auf Hausschweinbestände übertritt.
Hier sind besonders die Jagdausübungsberechtigen und deren Mitjäger gefragt, um einen Seuchenausbruch im Wetteraukreis frühzeitig zu erkennen und daraus resultierende Schäden möglichst gering zu halten.
Tot aufgefundene Wildschweine sind oftmals das erste Anzeichen. Daher sollten krank erlegte Wildschweine, Unfallwild oder verendet aufgefundene Wildschweine unbedingt auf ASP (Tupferprobe) untersucht werden. Wir appellieren an alle Jäger, vermehrt auf Fallwild oder erkrankte Tiere im Schwarzwildbestand zu achten und möglichst viele Proben zu gewinnen und untersuchen zu lassen.
Auch die Beprobung (Blutprobe) gesund erlegter Wildschweine ist äußerst wichtig, um eine mögliche Verschleppung der ASP in den Wetteraukreis frühzeitig erkennen zu können. Die Proben können dann mit den Trichinenproben an den bekannten Stellen abgegeben werden.
Wir weisen darauf hin, dass Probenmaterial (Tupferproben und Blutröhrchen), inkl. der Freiumschläge für das Hessische Landeslabor auch bei der Unteren Jagdbehörde in der Berliner Str. 31, 63654 Büdingen in ausreichender Menge vorhanden ist. Ebenfalls erhalten Sie dieses beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Steinkaute 2, 61169 Friedberg zu den üblichen Öffnungszeiten. Weitere Informationen aus dem Bereich Veterinärwesen erhalten hier.
Wir möchten noch einmal an unsere Jägerschaft appellieren wie wichtig es ist, sich an einem ASP Monitoring zu beteiligen, um ein Infektionsgeschehen in unserem Kreisgebiet rechtzeitig zu erkennen.
Des Weiteren können Sie wichtige Informationen zu den Jagdlichen Maßnahmen, der Bergung von Wildschweinkadavern und zu Entschädigungs- und Haftungsfragen den Handlungsempfehlungen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schwarzwild in Hessen entnehmen.
Am 11. Juli 2024 fand eine Informationsveranstaltung zum Umgang mit ASP der Oberen Jagdbehörde (Regierungspräsidium Kassel) statt. Teilgenommen haben hieran Vertreter des Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU), der Oberen Veterinärbehörde, der Unteren Veterinärbehörden sowie der Unteren Jagdbehörden. In der Informationsveranstaltung wurden im Wesentlichen die nachfolgenden Themenschwerpunkte besprochen:
- Abgrenzung der verschiedenen Zonen und Phasen der Bearbeitung
- Allgemeinverfügung, Kadaversuche, Maßnahmen zum Zaunbau, Bereitstellung des Zaunmaterials, Festlegung der Kadaversammelstellen, Bergung und Transport
- Einschränkung von Rechten und Ersatzansprüche
- Betretungsrecht, Leinenzwang von Hunden, Jagdverbot, ggf. Jagdpachtminderung
- Wildschadensausgleich, Ernteverbot (Ausgleich/Entschädigung)
- Jagd und Nachsuche: Verbot von Nachsuchen im Infektionsgebiet
- Intensivste Bejagung in der Pufferzone
- Einbeziehung der örtlichen Jägerschaft
Weiterführende Informationen und Unterlagen hierzu stellen wir bei Interesse gerne zur Verfügung.
Dokumente
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
A. Fischer | 06042 989-2529 | 06042 989-492529 | 41 | |
N. Silberling | 06042 989-2525 | 06042 989-492525 | 39 |