Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Anhörungsausschuss beim Landrat des Wetteraukreises
Gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung besteht beim Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht ein sogenannter "Anhörungsausschuss", der vor der Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte des Landrats und des Kreisausschusses des Wetteraukreises sowie des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters kreisangehöriger Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner die jeweiligen Widerspruchsführer mündlich "zu hören" hat. Hinsichtlich der Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohner, im Kreisgebiet sind dies die Städte Bad Nauheim und Bad Vilbel, wird diese Aufgabe auf der Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung ebenfalls durch den Anhörungsausschuss des Wetteraukreises wahrgenommen.
Sofern nicht durch spezielle gesetzliche Bestimmungen die Durchführung eines Vorverfahrens bereits ausgeschlossen ist, werden dem Anhörungsausschuss sämtliche Widerspruchsverfahren zugeleitet und von ihm im Hinblick auf ihre rechtliche Korrektheit bewertet. Zielsetzung dieser Einbindung ist nicht zuletzt der Versuch einer gütlichen und einvernehmlichen Verfahrenserledigung im Vorfeld einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung. Kommt eine solche Verfahrenserledigung nicht zustande, unterbreitet der Ausschuss der jeweiligen Widerspruchsbehörde einen unverbindlichen Entscheidungsvorschlag.
Rechtliche Grundlagen
§§ 7 bis 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO)
Ansprechpartner/innen
Geschäftsstelle des Anhörungsausschusses
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Rosita Reich-Jung | 06031 83-1501 | 06031 83-911501 | 510 |