Ganztagsangebote an Schulen im Wetteraukreis

Das Hessische Kultusministerium und der Wetteraukreis als Schulträger in Hessen gestalten gemeinsam ein Kooperationsmodell für ganztägig arbeitende Schulen. Beide tragen zur personellen wie auch zur räumlichen und sächlichen Ausstattung dieser Schulen bei.
Ganztägig arbeitende Schulen bieten Schülerinnen und Schülern eine ergänzende Förderung und ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot. Die Einbeziehung außerschulischer Angebote, die Öffnung der Schule zur Gemeinde und die Kooperation mit dem Schulträger und Jugendhilfeträger können neue Lernorte erschließen, das Schulleben bereichern und das Angebot der Schulen erweitern.

Folgende Bedingungen müssen für die Anerkennung als ganztägig arbeitende Schule dauerhaft erfüllt werden:

  • das Angebot eines warmen Mittagessens;
  • eine Hausaufgabenbetreuung;
  • der Nachweis von altersgemäßen Aufenthalts-, Spiel-, Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten;
  • Förderunterricht und Wahlangebote im Sinne der Stundentafel;
  • der Nachweis von Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie berufsvorbereitenden Angeboten vor und nach dem Unterricht.


Den Schulen, die in das Landesprogramm für ganztägig arbeitende Schulen aufgenommen wurden, wird ein zusätzlicher Stellenzuschlag zur Grundunterrichtsversorgung gewährt, den die Schulen wahlweise als zusätzliche Lehrerstelle oder als Landesmittel in Geld erhalten. Von diesem Landeszuschuss dürfen die Schulen max. 30 Prozent für Sachkosten verausgaben.

Mit Beschluss des Kreistages vom 07.12.2016 wurde die Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten an Schulen im Ganztagsprogramm nach Maß und Betreuten Grundschulen aus dem Jahr 2011 zum 31.07.2017 außer Kraft gesetzt. Sie wird ab 01.08.2017 abgelöst durch die neue Richtlinie zur Förderung von ganztägig arbeitenden Schulen und Grundschulen mit Betreuungsangebot, die in der Kreistagssitzung am 24.05.2017 beschlossen wurde. In der Richtlinie ist die zusätzliche finanzielle Unterstützung aus Kreismitteln für Schulen im Ganztagsprogramm des Landes Hessen geregelt.

Benötigte Unterlagen

Erforderliche Unterlagen zu den Anträgen auf Neuaufnahme oder Erweiterung im Ganztagsprogramm:

  1. Antragsformat 'HKM Neuaufnahme, Erweiterung, Profiländerung und Evaluation' auf Basis des Qualitätsrahmens einschließlich der entsprechenden Beschlüsse der schulischen Gremien aus dem aktuellen Schuljahr.
  2. Ein pädagogisches Konzept für den Ganztag mit kurzen Stellungnahmen zu allen Punkten des Antragsformats in der dortigen Gliederung:
    • Steuerung der Schule
    • Unterricht und Angebote
    • Schulkultur, Lern- und Aufgabenkultur
    • Kooperation
    • Partizipation von Schülern und Eltern
    • Schulzeit und Rhythmisierung
    • Raum - und Ausstattungskonzept
    • Pausen- und Mittagskonzept

Von der Homepage des Hessischen Kultusministeriums können die Antragsunterlagen heruntergeladen werden.

Rechtliche Grundlagen

a) des Landes Hessen (siehe Homepage des HKM):

  • Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen vom 01.11.2011 mit dem Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen auf der Grundlage von § 15 HSchG
  • Aktuelle Hinweise zur Beschäftigung von Einzelpersonen im Rahmen des Ganztagsprogramms
  • Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
  • Verwendungsnachweis mit Hinweisen zum Sachbericht

b) des Wetteraukreises:

Besonderes

Zur Zeit erhalten 71 Wetterauer Schulen eine Förderung im Rahmen ihres Ganztagsangebotes. 


 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Katharina Jany 06031 83-5706 06031 83-915706 09 E-Mail
Susanne D'Antuono 06031 83-5705 06031 83-915705 6 E-Mail
Shantel Smith 06031 83-5703 06031 83-915703 09 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Schulträgeraufgaben