Allgemeine Schulträgeraufgaben
Allgemeine Schulträgeraufgaben umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:
- erarbeitet die Schulentwicklungsplanung,
- steuert Ganztags- und Betreuungsangebote an den Schulen,
- ist zuständig für die Gastschul- und Ersatzschulfinanzierung
- betreut die Kreisschulkommission, den Kreiselternbeirat und den Kreisschülerrat
- ist zuständig für die Schülerbeförderung