Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten und Schulen
Damit Kindern mit Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird, ist es die Aufgabe des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe dem Kind die Teilnahme am Besuch einer wohnortnahen Kindertagesstätte, als auch Schule durch eine Integrationsmaßnahme zu ermöglichen oder zu erleichtern. Jedem Kind mit Behinderung soll die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht werden, um alle Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen.
Voraussetzung für einen Integrationsplatz in der Kindertagesstätte:
Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt, die eine drohende oder bestehende Behinderung haben und die aufgrund ihrer Behinderung zusätzlicher Hilfen bedürfen, zählen zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis für einen Integrationsplatz in der Kindertagesstätte.
Notwendige zusätzliche pflegerische und medizinisch-therapeutische Hilfen fallen in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Pflegeversicherung und werden durch diese abgedeckt.
Ist eine Kindertagesstätte/Kindergarten zur Betreuung von Kindern mit Behinderung berechtigt, so steht zusätzliches Betreuungspersonal (Fachkraft) mit 15 Wochenstunden pro Integrationskind über 3 Jahren bzw. 13 Wochenstunden pro Integrationskind unter 3 Jahren für die Sicherstellung der zusätzlichen Hilfen zur Verfügung. Der Wetteraukreis als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe vergütet diesen Aufwand mit einer Maßnahmenpauschale.
Voraussetzungen für einen Teilhabeassistenten in der Schule:
In Schulen ist es die Aufgabe des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe dem Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Eine Maßnahme der Eingliederungshilfe ist die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung.
Diese umfasst Maßnahmen für Kinder mit Behinderung, wenn sie geeignet sind den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht oder der Sonderschulpflicht im Rahmen ihrer Fähigkeiten zu ermöglichen oder zu erleichtern. Im Einzelfall kann dies bedingen, dass dem Kind ein Teilhabeassistent/eine Teilhabeassistentin für den Schulbesuch zur Seite gestellt wird.
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung für eine Integrationsmaßnahme in einer Kindertageseinrichtung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gemeinsamer formeller Antrag aller Sorgeberechtigten und des Trägers
- mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
- mit nur einer Unterschrift ist der Sorgerechtsnachweis nötig: nach Scheidung z.B. Kopie des Scheidungsurteils; bei unehelichen Kindern ist der Negativbescheid (erhältlich bei der Beistandschaft des Wetteraukreises) erforderlich, oder der Nachweis der Vormundschaft.
- ärztliche Befunde (nicht älter als 12 Monate)
- Therapeutenberichte (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie...)
- Pflegegutachten
- Schwerbehindertenausweis
Entsprechende Vordrucke (Antragsformular und Hilfeplan) befinden sich unten unter der Rubrik Dokumente im Download.
Für die Antragstellung bei der Integration an Schulen werden folgende Unterlagen benötigt:
für eine Teilhabeassistenz:
- formeller Antrag mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten
- mit nur einer Unterschrift ist der Sorgerechtsnachweis nötig: nach Scheidung z.B. eine Kopie des Scheidungsurteils; bei unehelichen Kindern ist der Negativbescheid (erhältlich bei der Beistandschaft des Wetteraukreises) erforderlich, oder der Nachweis der Vormundschaft.
- formeller Antrag der Schule (Anlage Schule)
- Zuweisung zur Schule (Bescheid des Staatlichen Schulamtes)
- ärztliche Befunde (nicht älter als 12 Monate)
- Berichte von Therapeuten (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie...)
- Pflegegutachten
- Schwerbehindertenausweis
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
Fachstelle 3.3.5
Eingliederungshilfe Leistung
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner/innen
Bad Vilbel, Karben, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Celine Bonarius | 06031 83-3642 | 06031 83-91 3642 | 14 |
Bad Nauheim, Büdingen, Glauburg, Ober Mörlen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Chantal Fassauer | 06031 83-3338 | 06031 83-913537 | 15 |
Butzbach A-J, Echzell, Gedern, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Ortenberg, Reichelsheim, Rosbach
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Senka Bilandzija | 06031 83-3621 |
Butzbach K-Z, Ranstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Stefani Gras | 06031 83-3279 | 06031 83-913279 | 15 |
Altenstadt, Florstadt, Nidda, Niddatal, Rockenberg
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Michele Seipp | 06031 83-3628 | 06031 83-913628 | 14 |
Friedberg, Münzenberg, Wölfersheim
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Monika Olczyk | 06031 83-3211 | 06031 83-913211 | 14 |