Hilfe zur Pflege
Für pflegebedürftige Menschen, die nicht gesetzlich oder privat pflegeversichert sind, können Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden. Dies gilt auch für versicherte Personen, bei denen die gezahlten Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichend sind. Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht bei stationärer Versorgung in einem Pflegeheim und auch bei häuslicher Pflege, sofern Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Personen zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreichend sind.
Näherer Informationen finden Sie auch bei Ambulante Pflege und Heimpflege in Alten- und Pflegeinrichtungen
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular mit Ausfüllanleitung zum Ausfüllen, Ausdrucken und Abspeichern
- Antragsformular mit Datenschutzerklärung als PDF zum Speichern
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Postfach Soziale Hilfen - West | 06031 83-3928 | 06031 83-913928 | 03 | |
Postfach Soziale Hilfen - Ost | 06042 989-3421 | 06042 989-493434 | 16 |