Führerscheine von 1959 bis 1964: Frist endet bald

Ein alter grauer Führerschein

Die Umtauschfrist für Führerscheine der Geburtstjahrgänge 1959 bis 1964 läuft im Januar 2023 ab.

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Am 19. Januar endet die Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • 1953 - 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 - 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 - 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 - 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 - 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 - 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 - 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig von Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Aus gegebenen Anlass wird daher auf die Umtauschfrist der Jahrgänge von 1959 bis 1964 hingewiesen. Bis zum 19. Januar 2023 müssen Führerscheininhaberinnen und -inhaber dieser Jahrgänge den „alten Lappen“ in die neue Plastikkarte umgetauscht haben.

Termin kann online gebucht werden

Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Für Personen mit Hauptwohnsitz im Wetteraukreis ist dies die Fahrerlaubnisbehörde in Friedberg. Für Personen mit Wohnsitz im Altkreis Büdingen besteht die Möglichkeit, den Führerschein in der Verwaltungsaußenstelle Büdingen umzutauschen.

Für den Umtausch ist vorab online ein Termin zu vereinbaren. Beim Termin vorzulegen sind:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von rund 31 Euro

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich dort per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle senden. Bei nicht fristgemäßem Umtausch des Führerscheines sieht der Gesetzgeber ein Verwarngeld vor.

Veröffentlicht am: 15. Dezember 2022