Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge ab Juni vom Jobcenter

Ausschnitt einer Ukraine-Fahne mit den Farben gelb und blau.

Spätestens ab dem 1. September 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine ihre Sozialleistungen vom Jobcenter.

Flüchtlinge aus der Ukraine, die bisher noch keine Fiktionsbescheinigung beantragt haben, sollten dies möglichst schnell nachholen. Denn zum 1. Juni ist die Bescheinigung Voraussetzung dafür, Sozialleistungen vom Jobcenter zu bekommen.

Zwischen dem 1. Juni und dem 31. August findet bundesweit ein sogenannter Rechtskreiswechsel statt: Das bedeutet konkret, dass Flüchtlinge aus der Ukraine ihre Sozialleistungen künftig nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Zurück geht diese Änderung auf eine Entscheidung von Bund und Ländern, dass künftig nicht mehr die Landkreise, sondern der Bund – und somit die Jobcenter – für die Sozialleistungen zuständig sein sollen. Für die Geflüchteten im Wetteraukreis bedeutet dies, dass Sozialleistungen spätestens ab dem 1. September 2022 vom Jobcenter kommen.

Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch erklärt: „Um vom Jobcenter Leistungen erhalten zu können, müssen Geflüchtete eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde des Wetteraukreises besitzen. Damit die Bescheinigungen schnell und reibungslos ausgegeben werden können, haben wir die Terminkapazitäten zuletzt deutlich aufgestockt.“

Termine können bequem online  unter gebucht werden. Liegt die Fiktionsbescheinigung vor, muss anschließend ein Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt werden.

Folgende Unterlagen müssen dafür beim Jobcenter eingereicht werden:

  • Kopien aller Pässe
  • Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen
  • ausgefüllter Antrag mit Unterschrift
  • soweit vorhanden: Kopie des letzten Bescheides der bisherigen Asylbewerberleistungen
  • aktuelle Meldebescheinigung

Folgende Unterlagen sind notwendig, können aber nachgereicht werden:

  • Bestätigung einer Krankenkasse über die Mitgliedschaft (das Jobcenter übernimmt dann die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse)
  • Kontoverbindung (deutsches Bankkonto)

Sofern Unterkunftskosten geltend gemacht werden sollen:

  • Kopie (Unter-) Mietvertrag
  • Angabe der Anzahl aller in der Wohnung lebenden Personen

Die Unterlagen können unter Nennung der Kundennummer (oder wahlweise Name und Geburtsdatum) per E-Mail oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Jobcenter Wetterau
Schulze-Delitzsch Straße 1
61169 Friedberg

Weitere Informationen erteilt das Jobcenter unter Telefon (06031) 6849287 und auf der Website des Jobcenters

Veröffentlicht am: 13. Mai 2022