Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Tag des Apfelweins – Von der Streuobstwiese zum Genuss

Obstbäume blühen auf einer grünen Wiese.

Im Laufe der Jahrhunderte haben sich die Streuobstwiesen zu einem festen Bestandteil der hessischen Kulturlandschaft entwickelt und prägen das Bild der Region maßgeblich. Foto: Karl-Hermann Heinz

Anfang Juni wird der Tag des Apfelweins gefeiert – eine Hommage an die Geschichte des hessischen Traditionsgetränks, die auf den Streuobstwiesen des Landes ihren Ursprung hat. Trotz ihrer historischen Bedeutung stehen die Streuobstwiesen heute vor vielfältigen Herausforderungen.

Die Streuobstwiesen, geprägt von majestätischen Obstbäumen, sind lebendige Chroniken der hessischen Vergangenheit: Über Generationen hinweg wurden hier Äpfel angebaut, die das Herzstück des beliebten Apfelweins bilden. Diese Wiesen sind nicht nur ein Rückblick auf landwirtschaftliche Praktiken vergangener Zeiten, sondern auch ein Bekenntnis zur harmonischen Beziehung zwischen Mensch und Natur. Bereits im 17. Jahrhundert begann der Streuobstanbau in Hessen an Bedeutung zu gewinnen und prägte das Bild der Region nachhaltig.

In jenen Zeiten waren die Streuobstwiesen nicht nur eine Quelle für Obst und damit verbundene Produkte wie Apfelwein, sondern auch wichtiger Bestandteil des ländlichen Lebens und der lokalen Wirtschaft. Sie dienten der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, als Weideland für Vieh und als Ort für gesellschaftliche Zusammenkünfte und Feierlichkeiten. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich die Streuobstwiesen zu einem festen Bestandteil der hessischen Kulturlandschaft und prägten das Bild der Region maßgeblich. Ihre Äpfel wurden zu Getränken wie Apfelwein verarbeitet und auch für zahlreiche andere kulinarische Genüsse genutzt, die bis heute Bestand haben.

Langfristiger Erhalt ist eine Herausforderung

Trotz ihrer historischen Bedeutung stehen die Streuobstwiesen heute vor vielfältigen Herausforderungen. Veränderungen in der Landnutzung, der Rückgang traditioneller landwirtschaftlicher Praktiken und die zunehmende Intensivierung haben dazu geführt, dass viele dieser Wiesen vernachlässigt oder gar aufgegeben wurden. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für das kulturelle Erbe und die biologische Vielfalt dar, sondern gefährdet auch das ökologische Gleichgewicht und die Lebensgrundlage zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. In Anbetracht dieser Herausforderungen ist es von entscheidender Bedeutung die Streuobstwiesen zu schützen und zu erhalten.

Das gemeinsame Keltern – ein Ritual, das tief in ländlichen Gemeinschaften verwurzelt ist – geht über die bloße Herstellung von Apfelwein hinaus. Es ist ein Akt der Zusammenkunft und des generationsübergreifenden Austauschs. Landrat Jan Weckler, Vorsitzender des Naturschutzfonds Wetterau e.V., betont: „Der Tag des Apfelweins soll daran erinnern, dass Apfelwein mehr ist als ein Getränk: Er ist ein lebendiges Kulturerbe, tief in der Identität Hessens verwurzelt. Die Vielzahl von Keltereien in der Region trägt dazu bei, die handwerkliche Kunst des Kelterns zu bewahren. Grundvoraussetzung dafür ist jedoch auch, dass wir unsere Streuobstwiesen schützen, um sie für kommende Generationen zu erhalten.“

Der Landschaftspflegeverband Naturschutzfonds Wetterau e.V. und die Streuobstberatung spielen eine entscheidende Rolle im Kampf um den Erhalt der heimischen Streuobstwiesen, die die wichtige Grundlage für den heimischen „Äppler“ bilden. Durch ihre Unterstützung und Beratung tragen Sie dazu bei, dass diese wertvollen Ökosysteme geschützt und gepflegt werde, um ihre Funktion als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als kulturelles Erbe für künftige Generationen zu erhalten.

Die Streuobstberatung Beratung ist Teil des Projekts „Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Naturschutzfonds Wetterau e.V.“ und wird durch das Land Hessen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden gefördert. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Förderung trägt insbesondere zur Umsetzung der Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie bei.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Homepage des Naturschutzfonds Wetterau.

Veröffentlicht am: 04. Juni 2024