Von Freizeit bis Dorfladen - Soziale Räume gemeinsam gestalten

Bewerbungsphase für Förderzeitraum 2027 des Kreisprogramms „Generation Nachbarschaft“ gestartet

Drei Frauen stehen im Freien auf einem Platz, im Hintergrund sind Büsche und Gebäude zu sehen. Zwei der Frauen halten Plakate in Hände, die dritte mehrere Karten.

Auch 2027 unterstützt das kreiseigene Programm „Generation Nachbarschaft – Soziale Räume gemeinsam gestalten“ wieder Projekte finanziell, die gesellschaftlichen Zusammenhalt und generationenübergreifenden Aus-tausch fördern. Kreisbeigeordnete Marion Götz (Mitte) startet gemeinsam mit Tavier Fairburn (rechts) und Sevil Sadet Yilmaz die Bewerbungsphase für das Jahr 2027.

Finanzielle Unterstützung für Projekte, die sozialen Zusammenhalt und generationenübergreifenden Austausch fördern, das bietet das kreiseigene Förderprogramm „Generation Nachbarschaft“. Ab sofort können sich Vereine, Institutionen, Bildungseinrichtungen oder Kommunen wieder für den Förderzeitraum 2027 mit innovativen Projektideen bewerben.

Noch bis zum 30. September 2026 kann man Vorschläge für eine Förderung einreichen. Mit seinem Programm „Generation Nachbarschaft – Soziale Räume gemeinsam gestalten“ unterstützt der Wetteraukreis entsprechende Projekte mit Zuschüssen in Höhe von 250 bis zu 50.000 Euro. 

„Mit unserem kreisweiten Förderprogramm möchten wir ehrenamtliches Engagement unterstützen und Nachbarschaftsprojekte fördern, die den Zusammenhalt innerhalb der Kreiskommunen stärken. Im Fokus stehen dabei Projekte, die aktiv den Dialog zwischen den Generationen stärken und insbesondere auch die Teilhabe für alle Menschen ermöglichen sowie einen respektvollen, solidarischen und kreativen Umgang mit Vielfalt gewährleisten“, erläutert Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Marion Götz. Besonders willkommen sind innovative Ideen und Projekte mit Potenzial zur Wiederholung und nachhaltiger Wirkung. Auch digitale und mobile Projekte, die ihren Bezugspunkt an mehreren Standorden im Wetteraukreis haben, und Projekte, die bestehende Konzepte aufgreifen und weiterentwickeln, sind förderfähig.

Die Bandbreite entsprechender Projektanträge ist weit gefächert und kann von Nachbarschaftsfesten und Gemeinschaftsgärten bis hin zu Ferienfreizeiten und Dorfläden reichen. Wichtig ist, dass die Arbeiten durch ehrenamtliches Engagement erfolgen. Die Verwendung der Fördergelder ist ebenfalls weit gefasst. So lassen sie sich als Startfinanzierung für Sachkosten ebenso nutzen, wie auch als einmalige Aufwandsentschädigung oder für Maßnahmen zur Diversitätsförderung und Inklusion.

Bewerbungskriterien

Berechtigt zu einer Bewerbung um finanzielle Förderung sind Institutionen, Vereine, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Unternehmen (gGmbH), Kommunen sowie Träger der Jugend- und Sozialhilfe, die im Wetteraukreis tätig oder ansässig sind. Nicht gefördert werden können Anträge politischer Parteien, von Einzelpersonen oder zu tagespolitischen Veranstaltungen.

Wie bewerbe ich mich für eine Förderung?

Wie und wo man einen Förderantrag stellen kann, was einzureichen ist und welche Beschränkungen es gibt, all das erfahren Interessierte auf der Internetseite des Wetteraukreises unter dem Stichwort „Generation Nachbarschaft“. Weitere Fragen beantwortet auch Frau Tavier Fairburn. 

Ansprechpartnerin

Name Telefon Raum
Tavier Fairburn 06031 83-3032 332 E-Mail
Veröffentlicht am: 10. April 2026