Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
Voraussetzungen:
Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein, und mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sein.
Die Begleitperson muss ihren Führerschein ständig mitführen.
Die Begleitperson darf nicht mitfahren, wenn sie 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum hat oder unter Wirkung einer in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mittels steht.
Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B oder BE nur mit eingetragener Begleitperson. Personalausweis und Prüfbescheinigung mit eingetragenen Begleitpersonen sind beim Fahren ständig mitzuführen.
Verfahrensablauf:
- Antragstellung über Fahrschule oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache
- Antragstellung nur möglich bei Hauptwohnsitz im Wetteraukreis
- Antragstellung frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
- Ablegen der theoretischen Prüfung frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
- Ablegen der praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres
- Nach bestandenen Prüfungen wird eine Prüfbescheinigung BF17 für die Klasse B oder BE ausgehändigt. Diese enthält auch die Namen der Begleitpersonen. Mit Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt auch die Probezeit zu laufen.
Der Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 kann auch online gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- Führerscheinantrag mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung - falls der Antrag durch Dritte abgegeben wird
- Beiblatt für eine Begleitperson (bzw. mehrere, falls mehrere Begleitpersonen benannt werden)
- Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren
- Gültiger Personalausweis, oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine "Erste-Hilfe-Schulung"
- Kopien aller Seiten der Führerscheine der Begleitpersonen
Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.
Kosten
allg. Antragsgebühren: 49,40 - 50,20 Euro
Prüfbescheinigung: 8,70 Euro
pro Begleiter: 8,40 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Besonderes
Widerruf der Fahrerlaubnis "Begleitetes Fahren ab 17":
Dieser erfolgt bei jedem Verstoß gegen die in der Prüfbescheinigung aufgeführten Auflagen. In diesen Fällen wird die Prüfbescheinigung von uns zurückgefordert. Eine erneute Teilnahme am "Begleitete Fahren ab 17" ist nur über einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich. Die Neuerteilung ist grundsätzlich von einer Teilnahme an einem Aufbauseminar abhängig, mit der Folge, dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Unter Umständen ist im Einzelfall die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Termine
Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.
Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.
Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 | 06031 83-912138 |