Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Denkmalschutz im Wetteraukreis
Sie sind Besitzer eines Kulturdenkmals oder möchten es werden?
Ob es sich bei Ihrem (Wunsch-)Objekt um ein Kulturdenkmal handelt, erfahren Sie durch eine Einsicht in das Denkmalbuch. Das Denkmalbuch - auch Denkmaltopographie genannt - führt alle bekannten Einzelkulturdenkmäler und Gesamtanlagen im Wetteraukreis auf (Kulturdenkmäler in Hessen, Wetteraukreis II, Band I, II, Braunschweig, Wiesbaden 1999).
Die Mehrzahl der in der Denkmaltopographie aufgeführten Gebäude sind nicht Kirchen und Burgen oder sonstige öffentlichen Gebäude sondern private Gebäude wie zum Beispiel Hofreiten mit Nebengebäuden, Fachwerkhäuser verschiedener Epochen oder Jugendstilgebäude. Die Denkmaleigenschaft eines Objektes stellt das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden fest.
Das Denkmalbuch kann bei uns oder bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde eingesehen werden.
Nach der einschlägigen Vorschrift des Denkmalschutzgesetzes (§ 13 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes) sind Eigentümer verpflichtet, Gebäude im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Die Eintragung eines Kulturdenkmals aber bedeutet kein Veränderungsverbot für die Zukunft. Allerdings benötigen Sie für Maßnahmen an einem Kulturdenkmal eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Bei Objekten in einer Gesamtanlage ist eine Genehmigung nur bei Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild erforderlich (zum Beispiel Fensteraustausch, Dachdeckung, Anstrich etc.). Handelt es sich bei Ihrem Objekt um ein Einzelkulturdenkmal, sind auch Veränderungen im Inneren des Gebäudes genehmigungspflichtig.
Beantragt werden muss eine solche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Wetteraukreises. Bei der Planung von Maßnahmen an Kulturdenkmälern empfehlen wir unsere kostenlose Beratung. Wir möchten unsere Fachkenntnis in den Dienst der langfristigen Erhaltung Ihres Eigentums stellen.
Weitere Informationen:
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
- Gesamtanlage (Denkmalschutz)
- Einzelkulturdenkmal
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Sprechzeiten
Termine zu Besprechungen sind mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Corina Wedemann | 06031 83-4511 | 06031 83-914511 | 266 |