Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen

Sie sind Eigentümer eines Kulturdenkmals und planen Veränderungen daran? Dann benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Bei Objekten in einer Gesamtanlage ist eine Genehmigung nur bei Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild erforderlich (zum Beispiel Fensteraustausch, Dachdeckung, Anstrich etc.). Handelt es sich bei Ihrem Objekt um ein Einzelkulturdenkmal, sind auch Veränderungen im Inneren des Gebäudes genehmigungspflichtig.

Beantragt werden muss eine solche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Wetteraukreises. Bei der Planung von Maßnahmen an Kulturdenkmälern empfehlen wir unsere kostenlose Beratung. Wir möchten unsere Fachkenntnis in den Dienst der langfristigen Erhaltung Ihres Eigentums stellen.

Zur Vereinfachung der Abwicklung des Verfahrens bitten wir das Formblatt zur Beantragung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zu nutzen (Antrag zum Download siehe unter weitere Informationen). Das Antragsformular mit den notwendigen Unterlagen schicken Sie an folgende E-Mail-Adresse.

Die notwendigen Unterlagen, die einzureichen sind, entnehmen Sie bitte unserem INFO-Blatt.
Nach vorheriger Abstimmung kann eine Genehmigung im Regelfall innerhalb von vier Wochen erteilt werden. Komplexe Vorhaben benötigen natürlich eine längere Zeit zur Prüfung. Bei frühzeitiger Abstimmung können aber auch bei strittigen Angelegenheiten meist Kompromisse zwischen dem Gewünschten, dem Machbaren und dem nach Denkmalschutzrecht Möglichen gefunden werden.

Falls Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen an einem denkmalgeschützten Objekt ausführen wollen, wird die Untere Denkmalschutzbehörde automatisch im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Um eine gesonderte denkmalschutzrechtliche Genehmigung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Aber auch bei solchen Verfahren empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Weitere Informationen:

Rechtliche Grundlagen

Hessisches Denkmalschutzgesetz

Sprechzeiten

Termine zu Besprechungen sind mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.

Ansprechpartner/innen

Altenstadt, Büdingen, Echzell, Florstadt, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Holm Istas 06031 83-4517 06031 83-914517 264 E-Mail

Bad Nauheim, Butzbach, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Corina Sauerwein 06031 83-4514 06031 83-914514 266 E-Mail

Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Rosbach v.d.H.

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Kathrin Rudolph 06031 83-4519 06031 83-914519 264 E-Mail

Zuständig